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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

E-Mail- und Briefpostwerbung

Die Aufregung, wie es mit dem Direktmarketing unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weitergeht, war groß. War sie auch berechtigt? Der Artikel befasst sich mit dieser Frage anhand von drei Konstellationen.

Fakten-Check zur DSGVO

Derzeit stehen AV-Verträge hoch im Kurs. Es lohnt jedoch ein Check, ob es sich tatsächlich um Auftragsverarbeitung handelt. In vielen Fällen kommt man nämlich auch mit geringerem Aufwand zu einem sauberen Ergebnis.

Auch Arztpraxen können Auftragsverarbeiter beauftragen
Bild: metamorworks / iStock / Getty Images
Verarbeitung medizinischer Daten

Gesundheitsdaten unterliegen den Anforderungen für besondere Kategorien von Daten. Schon allein daraus ergaben sich Fragen, die noch nicht alle geklärt sind. Informationen verschiedener Datenschutz-Aufsichtsbehörden unterstützen nun Arztpraxen und andere Gesundheitsberufe.

Hilfsmittel zur Auftragsverarbeitung
Bild: iStock.com / Maxiphoto
Datenverarbeitung im Auftrag - oder nicht?

Welche Abgrenzungs-Beispiele zur Auftragsverarbeitung gibt es? Wann ist das Hosting von Webseiten keine Auftragsverarbeitung? Unterliegen Steuerberater den Anforderungen der Auftragsverarbeitung? Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) bietet in einer Neufassung seiner Infoblätter hierzu viele Informationen, die in der Praxis weiterhelfen.

Gemeinsam Verantwortliche

Der Datenschutz auf einer Facebook-Fanpage ist nicht ausschließlich das Problem von Facebook. Seit dieser Entscheidung des EuGH herrscht helle Aufregung in Unternehmen, aber auch in Vereinen und anderen Organisationen, die eine Fanpage betreiben. Die Grundsätze, die der EuGH aufgestellt hat, gelten eindeutig auch für die DSGVO. Das macht die Entscheidung auf Jahre hinaus grundlegend wichtig.

Hier finden Sie zur Videoüberwachung ein Beispiel für ein vollständiges Informationsblatt. Es ist unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt.

Hier finden Sie zur Videoüberwachung ein Beispiel für ein vorgelagertes Hinweisschild nach Art. 13 DSGVO. Es ist unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt.

Sorgen Sie dafür, dass die Daten, die bei der Videoüberwachung anfallen, rechtzeitig gelöscht werden.

Datenschutz-Grundverordnung und Videoüberwachung

Die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, aber auch in Unternehmen nimmt zu. Aus gutem Grund sieht daher die Datenschutz-Grundverordnung vor der weiträumigen Videoüberwachung öffentlicher Bereiche eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor. Dazu gehört, die geplante Speicherdauer zu prüfen.

Risiko für den Arbeitsplatz?

Jeder, der eine dienstliche E-Mail an seinen privaten Mail-Account weiterleitet, riskiert die fristlose Kündigung. So berichteten manche Medien über das hier vorgestellte Urteil. In Wirklichkeit sagt das Gericht zwar etwas anderes. Aber eine gewisse Vorsicht ist tatsächlich geboten. Das Urteil ist auch unter der DSGVO wichtig.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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