Ein Arbeitgeber gewährt den Mitarbeitern ausdrücklich „freien Zugang zum WLAN“. Dabei erklärt er, dass „der Traffic mitgelogged“ werden müsse, um illegale Downloads zu verhindern. Später wirft er einem Mitarbeiter vor, während der Arbeitszeit ständig private Dinge erledigt zu haben. Als Beweis legt er Protokolle eines „Keyloggers“ vors. Wie geht das Gericht mit diesen Beweisen um? Die Entscheidung bleibt auch unter der Datenschutz-Grundverordnung aktuell.
Viele Datenschutzbeauftragte, Gewerkschaften und Betriebsräte sehen besorgt in Richtung Unternehmen, die mittels moderner IT möglichst viele Daten über ihre Mitarbeiter sammeln und auswerten möchten. Ohne Frage ist das ein reales Problem – aber ist es wirklich das größte?
Ein Vorgesetzter bittet Sie zu einem Personalgespräch. Es geht darum, dass Sie immer wieder länger wegen Krankheit ausgefallen sind. Den Vorgesetzten kennen Sie bisher nicht persönlich. Schon deshalb ist Ihnen nicht ganz wohl. Zur Sicherheit nehmen Sie das Gespräch deshalb heimlich mit Ihrem Smartphone auf. Eine gute Idee, denn so können Sie später nachweisen, was genau gesagt worden ist? Oder ein gefährlicher Unfug, der Ihnen mächtigen Ärger einbringen wird? Lesen Sie, was das Landesarbeitsgericht Mainz von solchen Aktionen hält.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und andere Gesundheitsdaten erfordern eine besondere Behandlung im Unternehmen oder in der Behörde. Die Arbeitsanweisung gibt Ihnen ein Muster an die Hand, um den datenschutzkonformen Umgang mit solchen Unterlagen zu gewährleisten.
Unter Outsourcing versteht man die Nutzung von Ressourcen anderer Anbieter. Verbreitet ist vor allem das Outsourcing von IT-Dienstleistungen oder von Teilen der IT.