Office 365: Das haben die Aufsichtsbehörden geprüft

Diese Frage ist aber oft gar nicht so leicht und v.a. nicht eindeutig zu beantworten. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich nun jüngst im Rahmen der Datenschutzkonferenz (DSK), also des Zusammenschlusses der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, zum Nutzungsvertrag von Office 365 geäußert und weitere Prüfungen nach Nachbesserungsgesprächen mit dem Hersteller des Produkts angekündigt.
Fokus auf die vertragliche Ausgestaltung
Den teils auch außerhalb der Fachpresse bereits vorab thematisierten Beratungen über den datenschutzgerechten Einsatz von Office 365 lagen Untersuchungen ihres „Arbeitskreises Verwaltung“ zugrunde.
Für diesen Arbeitskreis (AK) hatte das Thema Office 365 vor dem Hintergrund zahlreicher Beratungsanfragen des öffentlichen Bereichs, insbesondere aus Bildungseinrichtungen, hohe Priorität – und das gilt angesichts der Digitalisierungserfordernisse unter den Bedingungen der Pandemie weiterhin.