Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Ergänzende Maßnahmen: Technik

Der erste Teil zu den ergänzenden technischen Maßnahmen hat ihre Bedeutung betrachtet und Maßnahmen wie Verschlüsselung und Pseudonymisierung in ihren generellen Möglichkeiten hinterfragt. Nun geht es um die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen und die Hinweise, die der Europäische Datenschutzausschuss dazu gibt.

Im Gespräch mit Dagmar Hartge

Die elektronische Patientenakte ist zwar seit 1. Januar aktiv, aber nach wie vor umstritten. Patienten sind verunsichert. Viele Ärzte und Krankenkassen sehen Vorteile, einige auch Nachteile. Die Datenschutz-Profis und Aufsichtsbehörden weisen nach wie vor auf Schwachpunkte hin. Wir haben Dagmar Hartge, die Brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte, gefragt, was das für den Datenschutz bedeutet.

Ergänzende Maßnahmen: Technik

Sind ergänzende Maßnahmen für die Datenübermittlung in einen Drittstaat erforderlich, spielen die technischen Schutzmaßnahmen eine wesentliche Rolle. Es gibt bisher keine allgemeingültigen Vorgaben, wohl aber Empfehlungen. Wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen?

Im Gespräch mit Dr. Imke Sommer

Vom DSGVO-Staat über Nacht zum Drittland! So lauteten die Befürchtungen für die Datenschutz-Folgen des Brexits. So schlimm kam es vorerst nicht, eine Übergangsfrist wurde eingeräumt. Im Interview erklärt Dr. Imke Sommer, die bremische Datenschutzbeauftragte, was für den Datentransfer nach UK gilt und welche Maßnahmen getroffen werden sollten.

Corona-Impfung

Darf ich meine Oma zur Impfung anmelden? Welche Daten erheben und speichern Ämter vor der Impfung? Geben Impfzentren Daten an das Robert-Koch-Institut weiter? Immer mehr Fragen zum Datenschutz tauchen auf, seitdem die Impfungen gegen das Coronavirus bundesweit angelaufen sind. Die acht wichtigsten Fragen und Antworten veröffentlicht nun der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RP.)

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Für die Struktur des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten bietet dieses ausgearbeitete Muster für Bildungsträger eine Vorlage. Es berücksichtigt die Grundsätze der Datenschutzkonferenz.

DP+
Kleines FAQ zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Bild: NicoElNino / iStock / Thinkstock
Antworten auf zentrale Fragen

Brauchen kleine Einheiten mit weniger als 250 Beschäftigten keine Verarbeitungsübersicht? Was ist eigentlich ein Verfahren bzw. eine Verarbeitungstätigkeit? Was sind typische Verarbeitungstätigkeiten?

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und andere Gesundheitsdaten erfordern eine besondere Behandlung im Unternehmen oder in der Behörde. Die Arbeitsanweisung gibt Ihnen ein Muster an die Hand, um den datenschutzkonformen Umgang mit solchen Unterlagen zu gewährleisten.

Urteil des EuGH

Manchmal bestätigt ein Urteil schlicht das, was man „eigentlich“ schon wusste. Aber gerade darin kann sein besonderer Wert liegen – vor allem, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat. Der Fall, um den es geht, stammt aus Rumänien. Er könnte sich aber überall in der EU abspielen. Der EuGH nimmt ihn zum Anlass, das Thema „Einwilligung“ genau unter die Lupe zu nehmen.

Etwas weniger Verwirrung

Joint Controllership und Auftragsverarbeitung (AV) schließen einander aus. So weit die Theorie. In der Praxis sind viele Verantwortliche jedoch unsicher. Der EU-Datenschutzausschuss hat nun einen Entwurf für Leitlinien veröffentlicht, der LfDI Baden-Württemberg FAQ dazu.

18 von 26
18 von 26

Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.