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15. März 2021

Die elektronische Patientenakte | Podcast Folge 20

Podcast datenschutz-praxis
3,00 (2)
Im Gespräch mit Dagmar Hartge
Die elektronische Patientenakte ist zwar seit 1. Januar aktiv, aber nach wie vor umstritten. Patienten sind verunsichert. Viele Ärzte und Krankenkassen sehen Vorteile, einige auch Nachteile. Die Datenschutz-Profis und Aufsichtsbehörden weisen nach wie vor auf Schwachpunkte hin. Wir haben Dagmar Hartge, die Brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte, gefragt, was das für den Datenschutz bedeutet.

Datenschutzverstöße vorprogrammiert?

Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatten wiederholt auf die ungelösten Datenschutz-Probleme der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) hingewiesen. So veröffentlichte die brandenburgische Datenschutzaufsicht im August 2020 eine Pressemitteilung, in der die Kritikpunkte klar benannt sind und Datenschutzverstöße als quasi vorprogrammiert befürchtet werden.

Was das für Betroffene, Arztpraxen und Unternehmen bedeutet

Im Podcast-Interview erläutert Dagmar Hartge die aus Sicht der Datenschützer nötigen Nachbesserungen sowie die besonderen Datenschutz-Anforderungen für die momentane praktische Anwendung.

Sie antwortet ausführlich unter anderem auf diese Fragen:

  • Die Elektronische Patientenakte wird aus Sicht des Datenschutzes kritisiert. Wo genau liegt das Problem?
  • Im Patientendatenschutzgesetz ist für die Menschen, die das Frontend nicht nutzen, keine Einsicht in die ePA geregelt. Ist hier eine Änderung in Sicht?
  • Wird das als nicht sicher kritisierte Authentifizierungsverfahren der ePA noch verbessert?
  • Haben die Aufsichtsbehörden von weiteren Aufsichtsbefugnissen wie angekündigt Gebrauch gemacht?
  • Wie sollten sich die Versicherten nun verhalten, wie müssen sich die Krankenkassen verhalten?
  • Was müssen Unternehmen bezüglich Corona und Impfproblematik hinsichtlich der Gesundheitsdaten beachten?
  • Wo liegen bei Gesundheits-Apps die Probleme? Was sollten die Nutzer solcher Apps beachten?
  • Wie verhalten sich Arztpraxen datenschutzgerecht, wenn Patientinnen und Patienten um ihre Hilfe beim Umgang mit der elektronischen Patientenakte bitten?
  • Was sollten Angehörige beachten, wenn sie um Hilfe im Umgang mit der ePA gebeten werden?
Dagmar Hartge, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

Dagmar Hartge, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

Produkttipp:

In „Datenschutz Management kompakt“ geht es in Kapitel 14 ausführlich um die Datenschutzproblematik und mögliche Lösungswege zur elektronischen Patientenakte. Mehr zu diesem Standardwerk finden Sie hier: u.weka.de/podcast20

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