Die Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden

Die Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Überblick
Wer sich den Befugnissen der Datenschutzaufsichtsbehörden widmet, muss zunächst Klarheit darüber haben, welche Aufgaben die Aufsichten erfüllen sollen. Art. 57 DSGVO regelt detailliert, welche Aufgaben den Datenschutzaufsichtsbehörden obliegen.
Allein Art. 57 Abs. 1 DSGVO enthält 22 Aufgaben. Es lohnt sich für alle Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, diese Liste im Einzelnen durchzugehen. Im Wesentlichen betreffen die Aufgaben die folgenden Punkte: