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27. Januar 2021

Datenschutz bei Corona-Impfungen: Die 8 wichtigsten Fragen und Antworten

LfDI RP veröffentlicht FAQ zum Datenschutz bei der COVID-Impfung
Bild: Ridofranz / iStock / Getty Images Plus
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Corona-Impfung
Darf ich meine Oma zur Impfung anmelden? Welche Daten erheben und speichern Ämter vor der Impfung? Geben Impfzentren Daten an das Robert-Koch-Institut weiter? Immer mehr Fragen zum Datenschutz tauchen auf, seitdem die Impfungen gegen das Coronavirus bundesweit angelaufen sind. Die acht wichtigsten Fragen und Antworten veröffentlicht nun der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RP.)

Seit Ende Dezember 2020 können sich Bewohner von Pflegeheimen, über 80-Jährige sowie Mitarbeiter in Pflege- und Gesundheitsberufen impfen lassen.

Die Impfstrategie der Bundesregierung will zunächst die Schwächsten schützen, danach soll Zug um Zug das Impfangebot für alle ausgebaut werden.

Bürger fragen – Datenschützer antworten

Viele Bürger, aber auch Verwaltungen oder Krankenhausträger, haben Fragen zum Datenschutz bei den Corona-Impfungen und wenden sich damit an die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer.

Der rheinland-pfälzische LfDI, Professor Dieter Kugelmann, hat nun auf seiner Internetseite eine Liste mit Fragen und Antworten (FAQs) veröffentlicht.

„Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz beantworten wir auf unserer Internetseite die ersten wichtigen Fragen hierzu“, erklärt er in einer Pressemitteilung.

Jeder Bürger solle wissen, welche Daten wofür verarbeitet und gespeichert werden. Zugleich sei es auch für die mit den Impfungen befassten Stellen wichtig, eine Handlungs- und Rechtssicherheit zu schaffen.

Von Kontaktdaten bis zur Videoüberwachung

Aktuell gibt es acht Fragen auf der Webseite des LfDI Rheinland-Pfalz. Sie reichen

  • von „Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Informationen über die zu impfende Person wie etwa Name und Anschrift, aber auch Angaben zu Kontraindikationen und Vorerkrankungen, vor der Impfung erhoben und gespeichert werden?“
  • über „Welche Stelle ist für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den Corona-Schutzimpfungen durch Impfzentren und mobile Impfteams verantwortlich?“
  • bis zu „Welchen Voraussetzungen unterliegt eine an den Standorten der Impfzentren durchgeführte Videoüberwachung?“.

„Datenschutz wird eingehalten“

In seinen Antworten macht der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte klar, dass der Datenschutz bei der Corona-Impfung eingehalten wird.

Seine Behörde sei frühzeitig in den Aufbau der Impfstrukturen eingebunden worden – und das zuständige Ministerium habe alle Anregungen zur Transparenz der Datenverarbeitung aufgegriffen.

Die wichtigsten Punkte dabei sind:

  • Vor der Impfung dürfen die Gesundheitsämter – sobald Bürger sich um einen Impftermin bemühen – sämtliche Daten, die für eine erfolgreiche Impfung erforderlich sind, erheben und speichern.
  • Während der Impfung sind öffentlich zugängliche Bereiche in Impfzentren oder Alten- und Pflegeheimen von einer Videoüberwachung ausgeschlossen.
  • Nach der Impfung dürfen die Impfzentren Daten nur in pseudonymisierter Form an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut weiterleiten.

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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