Beschäftigungsbezogene Maßnahmen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, haben in Erinnerung gerufen, wie sehr das Thema „Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis“ mit datenschutzrechtlichen Fragen verbunden ist. Konkrete Beispiele zeigen, was geht und was nicht.
Von der Schule bis zum Arbeitsplatz, von der Apotheke bis zum Impfzentrum: Während der Pandemie wurden zum Schutz unserer Gesundheit Bürgerrechte eingeschränkt und Gesundheitsdaten erhoben. Wie finden wir nach der Pandemie zurück zur Freiheit? Was passiert mit unseren Daten? Das fragen sich im Moment viele Menschen – und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI BaWü) gibt Antworten.
Bis zum März will Bundeskanzler Olaf Scholz die allgemeine Corona-Impflicht einführen – und für die Kontrolle ist aktuell ein nationales Impfregister im Gespräch. Ist diese zentrale Erfassung aller Geimpften mit dem Datenschutz vereinbar? Sowohl Datenschützer als auch Politiker positionieren sich sehr unterschiedlich.
Waren sich früher die Datenschützer einig, dass es nicht zulässig ist, den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen, besteht nunmehr sogar die gesetzliche Verpflichtung dazu. Wie setzen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Anforderungen aus Datenschutzsicht am besten um?
Das neue Arbeiten zwischen Homeoffice und Büro stellt Unternehmen vor vielerlei Herausforderungen. Für Datenschutzbeauftragte ist es umso wichtiger, bei Veränderungen, die die Arbeitssituation der Beschäftigten betreffen, kompetent zu beraten.
Ab 24. November gilt 3G am Arbeitsplatz: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf ins Büro oder in die Fabrik – und Arbeitgeber müssen den 3G-Nachweis kontrollieren. Sind diese neuen Regelungen mit dem Datenschutz vereinbar? Nachbesserungen fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Wann darf ein Arbeitgeber nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen? Dürfen Arbeitgeber den „G-Status“ speichern? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zusammengestellt.
Ein Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn löst lebhafte Diskussionen aus. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fordert eine rechtliche Klarstellung und rät zu einer bundeseinheitlichen Regelung.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet in Art. 59 DSGVO alle Aufsichtsbehörden, einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit (TB) zu erstellen. Was waren 2020 die Schwerpunkte, was fehlt, was fällt besonders auf?
Corona-Pandemie und internationaler Datenverkehr – diese beiden Themen prägten im letzten Jahr die Arbeit des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Der Präsident der Behörde stellte den neuesten Tätigkeitsbericht 2020 vor und ging auch auf aktuelle Herausforderungen ein.