Von der Schule bis zum Arbeitsplatz, von der Apotheke bis zum Impfzentrum: Während der Pandemie wurden zum Schutz unserer Gesundheit Bürgerrechte eingeschränkt und Gesundheitsdaten erhoben. Wie finden wir nach der Pandemie zurück zur Freiheit? Was passiert mit unseren Daten? Das fragen sich im Moment viele Menschen – und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI BaWü) gibt Antworten.
Können Arbeitgeber ab sofort die gesammelten 3G-Nachweise und Kontaktdaten zerreißen? Nein, das reicht keinesfalls! Darauf weist die Landesbeauftrage für Datenschutz Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hin. Sie nennt Fristen für die Löschung der gesammelten Gesundheitsdaten – und gibt Tipps für ihre rechtskonforme Entsorgung.
Droht der Luca-App ein Aus? Immer mehr Bundesländer denken darüber nach. Schleswig-Holstein hat die Kündigung des Vertrags bereits schriftlich ausgesprochen. Bremen hat sich gerade für den Ausstieg entschieden. Sachsen-Anhalt empfiehlt die Kündigung. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg denken nach. Und Rheinland-Pfalz hat sogar aufsichtsrechtliche Verfahren gegen die Betreibergesellschaft der App eingeleitet.
Bis zum März will Bundeskanzler Olaf Scholz die allgemeine Corona-Impflicht einführen – und für die Kontrolle ist aktuell ein nationales Impfregister im Gespräch. Ist diese zentrale Erfassung aller Geimpften mit dem Datenschutz vereinbar? Sowohl Datenschützer als auch Politiker positionieren sich sehr unterschiedlich.
Waren sich früher die Datenschützer einig, dass es nicht zulässig ist, den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen, besteht nunmehr sogar die gesetzliche Verpflichtung dazu. Wie setzen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Anforderungen aus Datenschutzsicht am besten um?
Das neue Arbeiten zwischen Homeoffice und Büro stellt Unternehmen vor vielerlei Herausforderungen. Für Datenschutzbeauftragte ist es umso wichtiger, bei Veränderungen, die die Arbeitssituation der Beschäftigten betreffen, kompetent zu beraten.
Ab 24. November gilt 3G am Arbeitsplatz: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf ins Büro oder in die Fabrik – und Arbeitgeber müssen den 3G-Nachweis kontrollieren. Sind diese neuen Regelungen mit dem Datenschutz vereinbar? Nachbesserungen fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Wann darf ein Arbeitgeber nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen? Dürfen Arbeitgeber den „G-Status“ speichern? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zusammengestellt.
In bestimmten Branchen, beispielsweise in Arztpraxen und Pflegeheimen, dürfen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen. Aber wie sieht es generell aus? Die Rechtslage ist unklar – deshalb hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) ein Positionspapier vorgelegt und will Klarheit schaffen.
Ein Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn löst lebhafte Diskussionen aus. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fordert eine rechtliche Klarstellung und rät zu einer bundeseinheitlichen Regelung.