Ein zentrales Problem im Datenschutz ist die Klassifizierung der personenbezogenen Daten, um ihren Schutzbedarf festzulegen. In Zeiten von Big Data sind Lösungen gefragt, die hierbei deutlich unterstützen können. Wir zeigen Beispiele.
In Zeiten von Cloud, Big Data, Social Networks, mobilen Endgeräten und Datenschutz-Grundverordnung stellt sich die Frage, ob ein Datenarchiv wirklich zukunftssicher ist, neu. Lesen Sie, worauf ein Datenschutzbeauftragter nun achten muss.
Der Pseudonymisierung kommt in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine deutlich höhere Bedeutung zu, als dies gegenwärtig im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Fall ist. Zum einen handelt es sich bei der Pseudonymisierung um eine zentrale technische und organisatorische Sicherungsmaßnahme, die die DSGVO wiederholt in unterschiedlichem Zusammenhang erwähnt. Darüber hinaus kann die Anwendung von Pseudonymisierungstechniken erheblichen Einfluss auf die Zulässigkeit einer Verarbeitung personenbezogener Daten haben.
Biometrische Kontrollen werden als Sicherheitsfaktor immer wichtiger. Neben der biometrischen Zugangskontrolle bei Smartphones und Tablets nimmt auch die biometrische Zutrittskontrolle bei Gebäuden und Räumen zu. Hier sind Datenschutzbeauftragte gefragt. Denn biometrische Daten brauchen einen besonderen Schutz.