Das datenschutzkonforme Löschkonzept

Wer sich ein Verfahrensverzeichnis oder das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vornimmt, wird immer wieder feststellen, dass für die Datenkategorien kein strukturelles Löschen vorgesehen ist. Ganz zu schweigen davon, dass der Verantwortliche tatsächlich regelmäßig Daten löscht.
Allenfalls wandern Akten wie Buchführungs- und Personalunterlagen einmal im Jahr in die Vernichtung, hin und wieder sogar ausrangierte Datenträger wie Festplatten oder Magnetbänder.
Unterschiedliche Zeitabläufe
Wann ein Verantwortlicher Daten löschen muss, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: der Prozesserfordernis und den gesetzlichen Anforderungen.