Ortsbegehungen: Wer sich nicht blicken lässt, wird übersehen

Bei Ortsbegehungen geht es nicht nur um den Schutz personenbezogener Daten, sondern auch um den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie um die Sicherheit allgemein.
BEISPIEL: Ein Unternehmen hat Datentonnen aufgestellt, um vertrauliche Unterlagen zu entsorgen. Eigentlich sollte es genügend dieser Papierschlucker geben.
Bei der Ortsbegehung findet der DSB in einem Büro mit mehreren Beschäftigten Plastikkisten mit Unterlagen, die hier so lange aufbewahrt werden, bis „es sich lohnt“, zur Datentonne zu gehen.
Da auch Besucher und Reinigungskräfte das Büro betreten, wenn die betroffenen Beschäftigten nicht da sind, kann es sich hier um ein erhebliches Risiko für Datenschutz und Informationssicherheit handeln.
Ohne Ortsbegehung wäre dem Datenschutzbeauftragten dieses Risiko nicht bewusst geworden. Zusammen mit den Beschäftigten kann er nun nach praktikablen Lösungen suchen.
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