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Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte

Was ist Werbung? Wo beginnt unlauterer Wettbewerb? Was ist aus Sicht des Datenschutzes zu beachten? Antworten gibt die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer Orientierungshilfe.
Nicht nur für Besucher ist der Empfang zentrale Anlaufstelle. Prüfen Sie mithilfe dieser Checkliste, was hier alles an personenbezogenen Daten aufläuft und wie die Empfangsmitarbeiter damit umgehen.
Kann die betroffene Person auf den Schutz durch Art. 32 DSGVO – also auf Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung – ganz oder teil­weise verzichten? Anders formuliert: Kann sie den Verantwortlichen von ­diesen Pflichten befreien? Die DSK hat hierzu Stellung genommen.
Entgegen häufig geäußerter Wünsche gibt es derzeit kein umfassendes Beschäftigtendatenschutzrecht. Die DSGVO selbst enthält keine konkreten, bereichsspezifischen Regelungen. Die Auslegung hat sich in der Praxis entwickelt und sie entwickelt sich auch ständig fort. Mit Dr. Juliane Hundert, der neuen sächsischen Datenschutzbeauftragten, sprechen wir über wichtige aktuelle und generelle Fragestellungen.
Von März bis Mai stehen in vielen Unternehmen in Deutschland die Betriebsratswahlen an. Sie finden alle vier Jahre statt – und immer wieder tauchen dabei Fragen rund um den Datenschutz auf. Vom Wahlvorstand über die Wählerlisten bis zur Briefwahl. Die sechs wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Datenschutzverletzungen kommen täglich in Unternehmen und öffentlichen Stellen vor, egal ob es sich um kommunale Verwaltungen, kleine und mittlere Unternehmen oder Konzerne handelt. Ganz vermeiden lassen sie sich sicher nicht. Doch arbeiten Sie mit Ihren Empfehlungen daran, die gröbsten Schnitzer zu umschiffen.
Um die Krankenquote langfristig zu senken, nutzen Unternehmen oft sogenannte „Krankenrückkehrgespräche“. Doch ist diese Bezeichnung überhaupt korrekt, welche Rahmenbedingung sind zu beachten und welche datenschutzrechtlichen Fallstricke drohen?
Verstößt Google Analytics gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? In vielen Fällen ja – sagen die österreichische Datenschutzbehörde DSB und die französische Datenschutzbehörde CNIL. Denn der beliebte Statistikdienst übermittelt in einer bestimmten Umsetzung personenbezogene Daten aus der EU in die USA.
Das TTDSG hat neue Regelungen zum Einsatz von E-Mail, Messenger und Videokonferenzsystemen geschaffen. Die Rechtslage hat sich dadurch gravierend geändert. Wichtig: Das gilt nicht nur für Anbieter von Kommunikationsdiensten, sondern auch für diejenigen, die sie nutzen.
So viele Datenpannen wie noch nie und immer gravierendere Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger – das Jahr 2021 war aus Sicht des Datenschutzes kein gutes Jahr. Zahlen und Fakten, aber auch Vorschläge für Wege aus der Pandemie liefert der aktuelle Tätigkeitsbericht 2021 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg.
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