In vielen Berufen tragen Mitarbeiter Namensschilder, sei es im Krankenhaus oder im Bekleidungsgeschäft. Auf Kongressen sollen Namensschilder das Netzwerken vereinfachen. Doch die Verunsicherung ist groß. Sind solche Schilder noch erlaubt? Und wenn ja, was ist zu beachten?
Was ist der europäische Datenschutzausschuss? Welche Funktionen und Aufgaben hat er? Ulrich Kelber, echter Insider und Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, klärt auf.
Den CLOUD Act kennen viele Datenschutzpraktiker bisher nicht, obwohl er den Zugriff von US-Behörden auf Daten außerhalb der USA regelt. Der Beitrag stellt die wesentlichen Bestimmungen vor und ordnet das Gesetz in einen größeren rechtlichen Zusammenhang ein.
Computerkriminalität oder IuK-Kriminalität bezeichnet im weitesten Sinne alle Handlungsformen, bei denen es sich um strafbare bzw. strafwürdige Verhaltensweisen handelt und bei denen der Computer bzw. die elektronische Datenverarbeitungsanlage Werkzeug oder Ziel der Tat ist.
Zum Auskunftsrecht nach DSGVO gibt es bereits drei interessante Entscheidungen. Was können Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Datenschutzunterweisung derzeit zu diesem Thema mitgeben?
Online-Anbieter sind verpflichtet, zu gewährleisten, dass Zugänge zu Nutzer-Accounts und internen Bereichen sicher ausgestaltet sind und sich dadurch die Wahrscheinlichkeit spürbar reduziert, dass jemand Daten unbefugt verarbeitet. Die Checkliste zeigt die Punkte, die Webseiten-Betreiber dabei beachten müssen.
Die DSGVO hat für viel Verunsicherung gerade bei Fotos gesorgt. Dieser Beitrag gibt daher den Mitarbeitern Anhaltspunkte an die Hand, die ihnen helfen, selbst die Zulässigkeit von Fotoaufnahmen zu bewerten.
Software-Module für HR (Human Resources) gelten als komplex und schwer zu durchschauen. Deshalb ist es wichtig, zuerst die Knackpunkte der Personaldatenverarbeitung zu kennen. Die Checkliste führt die wichtigsten auf.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen (LfD) hat jetzt ihren Kriterienkatalog zur DSGVO-Prüfung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Er kann Unternehmen als praktischer Leitfaden für die eigene Datenschutz-Organisation dienen.
Wir blicken ein wenig in die Glaskugel: In dieser Podcast-Folge nehmen wir uns das Thema „Zukunft des DSB“ vor. Als Interviewpartner ist Herr Dr. Stefan Brink, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg zu Gast.