Viele Websites entsprechen immer noch nicht den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das zeigen aktuelle Prüfungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Unternehmen sollten die vorhandenen Orientierungshilfen und Tools nutzen, um ihre Internet-Auftritte auf Einhaltung der DSGVO zu überprüfen.
Manchmal reden Urteile bei den entscheidenden Fragen gefühlt um den heißen Brei. Manchmal bieten sie aber auch Klartext. So hier: Das OLG Köln bezieht eindeutig Position zur Frage, ob sich der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO auch auf Gesprächsnotizen und Telefonvermerke erstreckt.
Kontrollieren Sie als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter vor Ort die Arbeitsplätze, gilt es, eine Menge Details unter die Lupe zu nehmen. Darunter findet sich Vieles, an das Sie vielleicht nicht auf den ersten Blick denken.
In dieser Folge möchten wir uns mit dem Thema „Datenschutzaudit“ beschäftigen. Als Interviewpartnerin konnten wir Frau Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, gewinnen.
Die deutschen Datenschutzbehörden haben mittlerweile erste Geldbußen verhängt. Für viele Unternehmen stellt sich nun die Frage unmittelbar, ob auch die Mitarbeiter für Datenschutzverstöße haften.
Zur Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO gehört die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen. Das erfordert mehr als regelmäßige Backups.
Ein DSB, der nicht auch einmal vor Ort erscheint und einen Blick auf die Praxis wirft, kann seinen umfangreichen gesetzlichen Aufgaben kaum nachkommen, gerade was die Kontrolle betrifft. Daher gilt: Schauen Sie öfter mal genau hin!
Bisher wenig beachtet, aber doch wichtig: den Standpunkt der betroffenen Personen zu einer Verarbeitung einzuholen, die der Folgenabschätzung unterliegt. Lesen Sie, was genau dahintersteckt.
Wie lässt sich die DSGVO bloß praktisch umsetzen? Manchmal hilft es, bei anderen zu schauen. Etwa in Anwenderberichten, die erfolgreiche Projekte zur Datenschutz-Grundverordnung beschreiben. Oder in die Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichten.
Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt oder eine Wohnung sucht, muss häufig seinen Personalausweis vorlegen. Oft macht dann der Anbieter eine Kopie des Dokuments. Aber gibt es für die Speicherung dieser personenbezogenen Daten überhaupt eine Rechtsgrundlage?