DSGVO: Anforderungen an Betriebsvereinbarungen

Datenschutzbeauftragte (DSB) kommen – etwa im Rahmen ihrer Beratungs- und Überwachungspflichten – an Betriebsvereinbarungen (BV) nicht vorbei.
Denn Betriebsvereinbarungen dienen häufig dazu, Datenverarbeitungen, auch sensibler Art, zu legitimieren und prozesstechnisch auszugestalten.
Betriebsvereinbarungen – auch Gesamt- und Konzern-BV – stellen als Kollektivvereinbarung mögliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten dar.