Ein Supermarkt will herausfinden, wer im Kassenbereich ständig Waren stiehlt, vor allem Zigaretten. Deshalb installiert er eine Videoüberwachung. Bei der Videoüberwachung fällt zufällig auf, dass Kassiererin C im Zusammenhang mit Pfandflaschen Geld unterschlägt. Lassen sich die Videoaufnahmen als Beweismittel verwenden, um ihr zu kündigen? Und wie sieht es zukünftig unter der DSGVO aus?
Je nach Einrichtung der Besprechungsräume regeln Sie mindestens die in der Checkliste genannten Punkte. Nur so lässt sich der Datenschutz sicherstellen.
Selbst wenn es noch etwa ein Jahr dauert, bis die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tatsächlich wirksam und der Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) installiert wird, macht sich die Vorgängerorganisation, die Art.-29-Gruppe, derzeit schon intensiv daran, Leitlinien für den Vollzug der Grundverordnung zu erarbeiten. Sie zeigen schon jetzt, wohin die Reise geht, etwa beim Thema „federführende Aufsichtsbehörde“.
Der Begriff des Risikos ist ein zentraler Baustein in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch wie lässt sich eigentlich das Risiko konkret bestimmen? Eine Möglichkeit: Nutzen Sie eine Risikomatrix.
Fragt man im Personalbereich nach Gesundheitsdaten, heißt es in der Regel: „Bei uns gibt es keine!“ Auf den Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen stehen ja keine Diagnosen. Die Daten aus der arbeitsmedizinischen Betreuung hat nur der Arbeitsmediziner, und sonst – so glauben viele Beschäftigte – gibt es keine Gesundheitsdaten. Das kann ein fataler Trugschluss sein. Lesen Sie, auf welche Gesundheitsdaten Sie stoßen könnten und wie Sie sich einen Überblick verschaffen.
Daten zu archivieren, ist eine Herausforderung. In vielen Unternehmen gibt es daher trotz der strikten Vorgaben zur Datenlöschung entweder gar kein oder nur ein sehr übersichtliches Archivierungskonzept. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert allerdings ein solches ein. Eine wichtige Praxisfrage für viele Unternehmen ist dabei, unter welchen Voraussetzungen die bislang bekannte Sperrung zulässig sein wird.
Die Mai-Ausgabe hat sich mit einem Teilbereich der Videoüberwachung beschäftigt: der Kennzeichnung. Nun geht es um das große Ganze. Auf welche Punkte müssen Sie ein Auge haben? Und zwar am besten höchstpersönlich vor Ort. Denn Papier ist bekanntlich geduldig.
Ein zentrales Problem im Datenschutz ist die Klassifizierung der personenbezogenen Daten, um ihren Schutzbedarf festzulegen. In Zeiten von Big Data sind Lösungen gefragt, die hierbei deutlich unterstützen können. Wir zeigen Beispiele.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai 2018 gilt, ist derzeit heiß diskutiert, nicht nur bei großen Unternehmen. Auch für junge Unternehmen wie Start-ups stellt sich die Frage, wie sie mit der Verordnung umgehen. Der Beitrag zeigt, wie sich speziell kleine Unternehmen auf die DSGVO vorbereiten sollten.
Nicht nur für Whistleblower wären anonyme E-Mails hilfreich. Auch Spammer wollen E-Mails, die sich möglichst nicht bis zum Urheber zurückverfolgen lassen. Doch gibt es Anonymität bei E-Mails wirklich? Oder lassen sich alle Mails zurückverfolgen?