Das Auskunftsrecht gehört nach der Datenschutz-Grundverordung (DSGVO ) zu den grundlegenden Rechten von betroffenen Personen. Doch wie erfüllen Sie dieses Recht, ohne zu viel Aufwand zu betreiben?
Das Auskunftsrecht hatte zu einem großen Aufschrei geführt: Wie soll eine öffentliche Stelle – insbesondere eine Kommunalverwaltung – dem nachkommen, ohne sich bei der Recherche nach diesen Daten komplett zu verzetteln? Ein Muster auf Basis des VVT schafft Abhilfe.
Die Namen der Referenten auf dem „1. Österreichischen Fachkongress: Datenschutz in der PRAXIS“ ließen spannende und interessante Antworten für unsere Podcast-HörerInnen erwarten. Die Datenschutz-Aktivisten Katharina Nocun und Max Schrems, Andreas Zavadil für die Datenschutzbehörde der Republik Österreich und eine Reihe weiterer Experten aus der Praxis gaben uns im der architektonisch inspirierenden Kulisse der Wirtschaftsuni Wien in kurzen Interviews Einblicke in aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes und der Cyber Security.
Eine relativ hohe Zufriedenheit mit der eigenen Datenschutz-Situation prägte noch vor Kurzem das Bewusstsein vieler Krankenhäuser. Dieses Selbstbild hat erhebliche Risse bekommen.
Um die Frage, ob Steuerberater Auftragsverarbeiter sind, wenn sie z.B. die Lohnabrechnung übernehmen, gab es heftige Auseinandersetzungen. Das neugefasste Steuerberatungsgesetz sorgt für Klarheit.
Streitigkeiten zum Thema Videoüberwachung sind bei Eigentümergemeinschaften häufig. Ein Fall aus Rumänien gab dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Gelegenheit, grundsätzliche Ausführungen dazu zu machen. Dabei geht er darauf ein, unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung gegen den Willen einzelner Eigentümer möglich ist.
Einer der zentralen Grundsätze der Datenverarbeitung in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Datenrichtigkeit. Der Grundsatz ist nicht neu – mit Anwendbarkeit der Verordnung aber beachtenswerter denn je. Denn eine Verletzung ist bußgeldbewehrt. Was gehört alles zur Datenrichtigkeit?
Das Prüfschema, das die Datenschutzkonferenz zu Windows 10 beschlossen hat, ist ein gutes Beispiel, wie Prüfungen aussehen können. Es lässt sich daraus ein allgemeines Vorgehen ableiten.
Die halbjährliche Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) verabschiedete Anfang November 2019 eine neue Version des Standard-Datenschutzmodells (SDM-V2). Damit ist die knapp dreijährige Auswertungsphase des Modells beendet. Wir stellen das Ergebnis vor.
Ohne die Zusammenarbeit mit der IT-Administration wird kaum ein Datenschutzbeauftragter (DSB) auskommen. Doch die Kooperation darf nicht zu eng werden. Vor allem darf es nicht zu einer Doppelfunktion DSB und Administrator kommen, um der Datenschutzkontrolle gerecht zu werden.