Auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) fordert zukünftig ein Verfahrensverzeichnis. Was muss nun ein solches Verzeichnis nach DSGVO enthalten?
Monitoring im Netzwerk und auf Endgeräten gehört zu den zentralen IT-Sicherheits-Maßnahmen. Unternehmen dürfen es aber nicht übertreiben: Der Datenschutz verlangt eine klare Beschränkung und eine Information der Betroffenen, damit das Monitoring nicht zur Spionage wird.
Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um die Vorbereitungen auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abzuschließen. Spezielle Tools können allerdings dabei helfen, die bestehenden Lücken in der Umsetzung zu schließen. Wir nennen Beispiele.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt den technischen Datenschutz. Sie bleibt aber vage, was konkrete Maßnahmen angeht. Wir stellen Möglichkeiten vor, diese Lücke zu füllen.
Operationslisten, Bewerbungsmappen, Passwörter, … – das und vieles mehr können Sie bei einer Vor-Ort-Kontrolle in Besprechungsräumen finden. Worauf müssen Sie achten?
Ein Datenschutzbeauftragter steht immer wieder vor der Aufgabe, ein Rechenzentrum zu prüfen. Sehr häufig geht es um eine Kontrolle bei einem externen Auftragsverarbeiter. Wie gehen Sie die Prüfung am besten an?
Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist gewissermaßen eine Mogelpackung: Außen steht zwar Datenschutz drauf, aber innen verbirgt sich eine verbraucher- und wettbewerbsrechtliche Regelung.