Ende 2019 haben die deutschen Aufsichtsbehörden ihren Erfahrungsbericht zur DSGVO vorgestellt. Die Evaluation der DSGVO ist bis 25. Mai 2020 durchzuführen, der Bericht kann dafür von der EU-Kommission berücksichtigt werden. In unserer Podcastfolge erläutert Thomas Kranig die Bewertung der Aufsichtsbehörden, benennt die Änderungsvorschläge und stellt klar, welche Erwartungen die Anwender an diese Evaluation haben können und welche nicht.
Um den Einzelnen davor zu schützen, dass seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, sehen gesetzliche Vorschriften wie die Datenschutz-Grundverordnung vor, dem Betroffenen zahlreiche Rechte gegenüber verantwortlichen Stellen einzuräumen.
Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat es, wenn ein Arbeitgeber die Bestellung eines „Teilzeit-DSB“ widerruft? Ist ein solcher Widerruf möglich, obwohl der DSB schon seit 15 Jahren dienstliche Aufgaben wahrnimmt, die zu einer Interessenkollision führen?
Anfang September gab es Wirbel um ein vermeintlich „geheimes Bußgeldmodell“ der Aufsichtsbehörden. Die Datenschutzkonferenz hat das Modell mittlerweile veröffentlicht. Was bedeutet es für die Praxis?
Für viele Verantwortliche klingt die Interessenabwägung wie ein Freifahrtschein zur Datenverarbeitung. Das gilt insbesondere beim Einsatz von Tracking-Tools auf Websites und bei Apps. Doch wer hier nicht sorgfältig prüft, dem kann das schnell zum Verhängnis werden.
Damit Lösungen, mit denen sich Webstatistiken erzeugen lassen, dem Datenschutz gerecht werden, sind meist Anpassungen nötig. Die Checkliste zeigt, was bei Google Analytics & Co. zu beachten ist.
Gegen das Telekommunikationsunternehmen 1&1 hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ein Bußgeld in Höhe von fast zehn Millionen Euro wegen Verstoßes gegen die DSGVO angekündigt. Demnach habe das Unternehmen personenbezogene Daten zu wenig geschützt.
Welche Regeln des Datenschutzes gelten für die Verarbeitung von Fotos Beschäftigter? Nicht weniger als fünf deutsche Aufsichtsbehörden haben sich in ihren aktuellen Tätigkeitsberichten dazu geäußert, teils sogar relativ ausführlich.
Kein Server, keine Workstation, kein Smartphone ist denkbar ohne Datenträger. Und die Speicherkapazitäten werden immer größer. Damit steigt das Risiko, dass über gelöschte, aber wiederhergestellte Datenträger sensible Informationen in fremde Hände fallen. Eine sichere Entsorgung ist daher unverzichtbar.
Viele Website-Betreiber geben an, den Einsatz von Tracking-Tools auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO zu stützen, da sie ein „berechtigtes Interesse an Werbung“ haben. Manch Website-Betreiber meint, damit sei es getan. Schließlich steht in der DSGVO Schwarz auf Weiß, dass Werbung ein berechtigtes Interesse ist. Doch ganz so einfach ist es nicht.