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21. Januar 2020

Erfahrungsbericht der Aufsichtsbehörden zur DSGVO | Podcast Folge 08

Erfahrungsbericht der Aufsichtsbehörden zur DSGVO | Podcast Folge 08
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Im Gespräch mit Thomas Kranig
Ende 2019 haben die deutschen Aufsichtsbehörden ihren Erfahrungsbericht zur DSGVO vorgestellt. Die Evaluation der DSGVO ist bis 25. Mai 2020 durchzuführen, der Bericht kann dafür von der EU-Kommission berücksichtigt werden. In unserer Podcastfolge erläutert Thomas Kranig die Bewertung der Aufsichtsbehörden, benennt die Änderungsvorschläge und stellt klar, welche Erwartungen die Anwender an diese Evaluation haben können und welche nicht.

Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig konnte das Entstehen und Werden der europäischen Datenschutzgrundverordnung von Beginn an mitverfolgen und begleiten.

Als Mitverfasser des Erfahrungsberichts der Aufsichtsbehörden zur DSGVO ist er deshalb ein besonders kompetenter Ansprechpartner dazu.

Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht

Thomas Kranig, bis Anfang 2020 Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht

Für unseren Datenschutz PRAXIS-Podcast stellen wir ihm unter anderem diese Fragen:

  • Welchen Änderungsbedarf sehen die Aufsichtsbehörden bei der Meldung von Datenschutzverletzungen?
  • Stichwort Datenschutz durch Technikgestaltung: Was ist das Ziel der vorgeschlagenen Rolle des Herstellers?
  • Was sollte an den Befugnissen der Aufsichtsbehörden und der Sanktionspraxis geändert werden und warum?
  • Direktwerbung und Profiling: Wie sollte die DSGVO dies besser aufgreifen?
  • Welche Vorschläge haben die Aufsichtsbehörden zu den noch immer nicht realisierten Datenschutzzertifizierung und Akkreditierung?
  • Mit welchen Zeiträumen muss man ggf. rechnen bis zu einem möglichen Inkrafttreten von Änderungen an der DSGVO?

Das Interview führen Severin Putz und Oliver Schonschek für Datenschutz PRAXIS – Der Podcast.

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