Tracking auf Websites – darauf kommt es bei der Interessenabwägung an

Welche Rechtsgrundlage eignet sich dafür, das Tracking von Nutzern zu rechtfertigen?
Einwilligung
Die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung sind – zumindest in der Theorie – nicht über die Maßen hoch. Die Datenverarbeitung darf erst beginnen, wenn der Nutzer vorab in informierter Weise seine Einwilligung freiwillig erteilt hat.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Consent-Management-Tools auf dem Markt, die es dem Verantwortlichen erleichtern, die Anforderungen auch technisch umzusetzen.