Conversion Tracking verfolgt eine gewünschte Nutzeraktion wie einen Produktkauf zurück auf eine bestimmte Werbemaßnahme. Wer dafür Cookies nutzt, benötigt gewöhnlich eine Einwilligung. Mit geeigneten Mitteln gelingt das Conversion Tracking jedoch auch ohne Einwilligung.
Behindert Apple andere Unternehmen durch seine Anti-Tracking-Reglungen – und bevorzugt der Konzern dadurch seine eigenen Produkte? Das untersucht aktuell das Bundeskartellamt und hat ein Verfahren zur kartellrechtlichen Prüfung eingeleitet. Apple weist die Vorwürfe zurück.
Die österreichische Datenschutzbehörde hat in einem konkreten Fall entschieden, dass der Verantwortliche Google Analytics nicht im Einklang mit der DSGVO verwendet hat. Können Verantwortliche Google Analytics noch ohne Datenschutzverletzung einsetzen?
Braucht jede Webseite einen Cookie-Banner? Wie kann ich Social-Media-Buttons einbinden? Darf ich Werkzeuge zur Reichweitenanalyse verwenden? Diese und andere Fragen beantwortet der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BaWü) in seiner aktualisierten FAQ-Sammlung „Cookies und Tracking“ und in seiner neuen Hilfestellung für Betreiber von Webseiten und Hersteller von Smartphone-Apps.
Viele Nutzerinnen und Nutzer ärgern sich über Cookie-Banner auf Webseiten. Auch Datenschützer ärgern sich – aber über die vielen Fehler, die Website-Betreiber bei den Cookie-Bannern machen. Die Datenschutzkonferenz gibt einen Überblick, was alles unzulässig ist.
Jede Webseite verarbeitet personenbezogene Daten. Zugleich ist die Webseite der öffentlichste Teil eines Unternehmens. Umso wichtiger ist es, Datenschutzgesetze einzuhalten und Fehler abzustellen. Doch wie lassen sich Probleme ermitteln und Lösungen finden?
Ist Datenschutz eine Sache des Einkommens? Bei immer mehr Nachrichtenseiten im Internet ja – das befürchtet der Datenschutzverein none of your business (noyb). Er hat Beschwerde gegen „Cookie-Paywalls“ und kostenpflichtigen „Pur-Abos“ großer Medienhäuser eingelegt.
Google will keine alternativen Tracking-Verfahren einsetzen, wenn Browser keine Drittanbieter-Cookies mehr unterstützen. Diese Ankündigung hat in der Werbeindustrie und bei Datenschützern für Aufsehen gesorgt. Doch bedeutet sie wirklich das Ende der personalisierten Werbung und des Online-Trackings?
Sie begegnen einem immer öfter beim Surfen auf Webseiten oder bei Bestellvorgängen im E-Commerce: sogenannte Chatbots. Was müssen Verantwortliche datenschutzrechtlich beachten, wenn sie solche
Dialogsysteme mit „sprachlichen Fähigkeiten“ einsetzen?
Das einfache Cookie-Management im Webbrowser reicht nicht, um raffinierte Verfahren zu unterbinden, die Nutzer-Aktivitäten nachverfolgen. Doch Webbrowser haben Funktionen, um auch moderne Tracking-Verfahren zu erkennen und zu blockieren. Selbst die sogenannten Super-Cookies lassen sich damit besser abwehren.