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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Praxistipps zur Abgrenzung

Das Konstrukt der gemeinsamen Verantwortlichkeit schafft derzeit viel Unmut. Lesen Sie, welche Fragen und Beispiele Sie nutzen können, um eine klarere Trennung zu schaffen.

Beschäftigtendatenschutz

Welche Rechtsregeln gelten angesichts der DSGVO für Bilder von Personen? Dazu gibt es viele Veröffentlichungen, die teils ziemlich aufgeregt formuliert sind. Der Beitrag stellt im Überblick dar, welche Fragen schon geklärt sind und wo zu Recht noch Streit besteht.

Urteil des EuGH

Datenschutz im religiösen Bereich – das scheint nichts, worum sich der normale Datenschützer kümmern muss. Manchmal entscheiden Gerichte allerdings anhand eines solchen Falls Grundsatzfragen von allgemeinem Interesse. Genau das ist bei einer Entscheidung des EuGH der Fall, die sich mit Datenschutzfragen bei den Zeugen Jehovas in Finnland befasst. Die Entscheidung ist so wichtig, dass sie jedem Datenschützer bekannt sein muss.

Grundlage für Direktwerbung

Vielerorts ist zu lesen, dass ein berechtigtes Interesse als Grundlage – sogar für E-Mail-Werbung – genügen soll. Datenschutzrechtlich ist das nur die halbe Wahrheit. Ein genauerer Blick ist daher zwingend.

Beschäftigtendatenschutz

Persönlichkeitstests bei künftigen oder bereits beschäftigen Mitarbeitern sollen helfen, Personalentscheidungen zu verbessern. Es liegt in der Natur der Sache, dass dabei eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet wird. Doch was ist datenschutzrechtlich erlaubt?

E-Mail- und Briefpostwerbung

Die Aufregung, wie es mit dem Direktmarketing unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weitergeht, war groß. War sie auch berechtigt? Der Artikel befasst sich mit dieser Frage anhand von drei Konstellationen.

Fakten-Check zur DSGVO

Derzeit stehen AV-Verträge hoch im Kurs. Es lohnt jedoch ein Check, ob es sich tatsächlich um Auftragsverarbeitung handelt. In vielen Fällen kommt man nämlich auch mit geringerem Aufwand zu einem sauberen Ergebnis.

Auch Arztpraxen können Auftragsverarbeiter beauftragen
Bild: metamorworks / iStock / Getty Images
Verarbeitung medizinischer Daten

Gesundheitsdaten unterliegen den Anforderungen für besondere Kategorien von Daten. Schon allein daraus ergaben sich Fragen, die noch nicht alle geklärt sind. Informationen verschiedener Datenschutz-Aufsichtsbehörden unterstützen nun Arztpraxen und andere Gesundheitsberufe.

Hilfsmittel zur Auftragsverarbeitung
Bild: iStock.com / Maxiphoto
Datenverarbeitung im Auftrag - oder nicht?

Welche Abgrenzungs-Beispiele zur Auftragsverarbeitung gibt es? Wann ist das Hosting von Webseiten keine Auftragsverarbeitung? Unterliegen Steuerberater den Anforderungen der Auftragsverarbeitung? Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) bietet in einer Neufassung seiner Infoblätter hierzu viele Informationen, die in der Praxis weiterhelfen.

Gemeinsam Verantwortliche

Der Datenschutz auf einer Facebook-Fanpage ist nicht ausschließlich das Problem von Facebook. Seit dieser Entscheidung des EuGH herrscht helle Aufregung in Unternehmen, aber auch in Vereinen und anderen Organisationen, die eine Fanpage betreiben. Die Grundsätze, die der EuGH aufgestellt hat, gelten eindeutig auch für die DSGVO. Das macht die Entscheidung auf Jahre hinaus grundlegend wichtig.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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