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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Damit Lösungen, mit denen sich Webstatistiken erzeugen lassen, dem Datenschutz gerecht werden, sind meist Anpassungen nötig. Die Checkliste zeigt, was bei Google Analytics & Co. zu beachten ist.

Beschäftigtendatenschutz

Welche Regeln des Datenschutzes gelten für die Verarbeitung von Fotos Beschäftigter? Nicht weniger als fünf deutsche Aufsichtsbehörden haben sich in ihren aktuellen Tätigkeitsberichten dazu geäußert, teils sogar relativ ausführlich.

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EuGH und Cookies: Was gilt nun?
Bild: iStock.com / #Urban-Photographer
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ./. Planet49 GmbH

Was hat sich geändert? Oder hat sich etwa gar nichts geändert? Das Ergebnis der EuGH-Entscheidung und damit ihre Auswirkungen sind nicht so offensichtlich, wie es scheint. Denn das Gericht hat sich – überspitzt formuliert – mit einer zum Zeitpunkt der Entscheidung in Deutschland nicht geltenden Cookie-Regelung befasst.

Betriebsvereinbarungen & Datenschutz

Betriebsvereinbarungen sind ein wichtiges Instrument, um Beschäftigtendaten rechtskonform zu verarbeiten. Wie müssen solche Vereinbarungen ausgestaltet sein, und welche Vorgaben gilt es zu beachten?

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Um kontrollieren zu können, ob eine Verarbeitungstätigkeit die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt, reicht meist der eher kurze Überblick im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nicht aus. Daher heißt es, die Prozesse einer näheren Beschreibung zu unterziehen und sie detaillierter zu prüfen.

Brexit, Privacy Shield, China

Brexit mit Deal oder ohne, Privacy Shield, China - Unternehmen müssen bei der Datenübermittlung ins Ausland mit einigen Stolperfallen rechnen. Professor Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, gibt Tipps für die Praxis.

Tipps zur Mitarbeiterinformation

In vielen Berufen tragen Mitarbeiter Namensschilder, sei es im Krankenhaus oder im Bekleidungsgeschäft. Auf Kongressen sollen Namensschilder das Netzwerken vereinfachen. Doch die Verunsicherung ist groß. Sind solche Schilder noch erlaubt? Und wenn ja, was ist zu beachten?

Der U.S. CLOUD Act
Bild: iStock.com / krblokhin
Eine unterschätzte Regelung

Den CLOUD Act kennen viele Datenschutzpraktiker bisher nicht, obwohl er den Zugriff von US-Behörden auf Daten außerhalb der USA regelt. Der Beitrag stellt die wesentlichen Bestimmungen vor und ordnet das Gesetz in einen größeren rechtlichen Zusammenhang ein.

Online-Anbieter sind verpflichtet, zu gewährleisten, dass Zugänge zu Nutzer-Accounts und internen Bereichen sicher ausgestaltet sind und sich dadurch die Wahrscheinlichkeit spürbar reduziert, dass jemand Daten unbefugt verarbeitet. Die Checkliste zeigt die Punkte, die Webseiten-Betreiber dabei beachten müssen.

Software-Module für HR (Human Resources) gelten als komplex und schwer zu durchschauen. Deshalb ist es wichtig, zuerst die Knackpunkte der Personaldatenverarbeitung zu kennen. Die Checkliste führt die wichtigsten auf.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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