Personenbezogene Daten geraten immer mehr ins Fadenkreuz von Cyberangriffen. Deshalb darf im Ernstfall trotz aller Hektik die eventuell nötige, korrekte Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht übersehen werden. Im Interview erklärt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz, worauf es bei der Erfüllung der Meldepflicht in diesen Fällen ankommt.