Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

04. Juli 2022

Direktwerbung & Datenschutz: Es wird konkreter und strenger!

DP+
E-Mail-Werbung ist neben der Werbung per Brief oder Telefon die häufigste Form der Direktwerbung
Bild: iStock.com / Ranjitsinh-Rathod
0,00 (0)
Orientierungshilfe der DSK
Die DSK hat in ihrer neuen Fassung der Orientierungshilfe zur Direktwerbung einige Aspekte konkretisiert und ergänzt – und die Zügel angezogen. Die Bedeutung für die Praxis ist nicht zu unterschätzen.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat im Februar 2022 eine neue „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)“ veröffentlicht (OH Direktwerbung). Die Vorgänger-Orientierungshilfe stammt aus 2018.

Der Beitrag kann im Vergleich der Handreichungen leider nicht alle Aspekte ansprechen, aber doch die „Highlights“.

Die OH klammert den Adresshandel aus

Direkt zu Beginn stellt eine Fußnote zum Titel klar, dass die Orientierungshilfe nicht auf das Thema „Adresshandel“ eingeht. Bemerkenswert ist das v.a. deshalb, weil die alte OH Direktwerbung 2018 dies ebenfalls schon nicht tat. Das spricht dafür, dass die DSK zwei Konstellationen gleichsetzt, die nicht gleich sind:

  • Einerseits den Aufbau von Datenbanken mit Werbeadressaten, um diese Daten an Unternehmen zu Zwecken der Direktwerbung zu überlassen.
  • Und andererseits die Bereitstellung von Adressdaten der eigenen Kunden eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Direktwerbung.

Für diese Gleichsetzung spricht, dass die neue Orientierungshilfe im Vergleich zur vorherigen z.T. Ausführungen auch zur zweiten Konstellation gestrichen hat.

Wichtig

Adresshandel nicht nur mit Einwilligung!

Fast zeitgleich zur Veröffentlichung der OH Direktwerbung, die den Adresshandel ausklammert, hat das Landgericht Stuttgart klargestellt, dass die Bereitstellung von Daten zur Neukun…

Dr. Jens Eckhardt
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Jens Eckhardt
Dr. Jens Eckhardt
Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV) bei Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.