Zu den Aufgaben von Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO zählt, den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sowie die Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, hinsichtlich ihrer Datenschutz-Pflichten zu unterrichten und zu beraten. Was bedeutet das konkret?
Ist ein bestimmter Dienstleister aus Datenschutzsicht vertretbar oder muss er zusätzlich technische und organisatorische Maßnahmen erfüllen? Diese Fragen stellen sich nicht nur, aber besonders im Finanzsektor. Hier müssen Datenschutzbeauftragte beim Outsourcing intensiv beratend begleiten.
Besonders wichtig für Datenschutzbeauftragte (DSB) in KRITIS-Unternehmen ist das BSIG. Betroffenen Einrichtungen legt es viele Verpflichtungen auf, die sich auch auf personenbezogene Daten beziehen.
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) tritt am 01.12.2021 in Kraft und regelt den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation. Dafür ist u.a. die Sicherheit der Verarbeitung zentral – doch das TTDSG macht es den Anwendern nicht gerade leicht.
Ein VPN zu nutzen, gehört regelmäßig zu den Sicherheits-Empfehlungen, für das Homeoffice genauso wie für die mobile Arbeit. Doch damit Virtual Private Networks den erwarteten Schutz bieten, müssen die jeweiligen VPN-Lösungen eine Reihe von Kriterien erfüllen.
Arbeiten die Beschäftigten teils im Büro und teils im Homeoffice, steigt die Gefahr, dass sie vertrauliche Unterlagen mit nach Hause nehmen. Bei aller Digitalisierung ist es daher notwendig, zu regeln, wie die Kolleginnen und Kollegen Papierdokumente richtig behandeln.
Maschinen in der Produktion müssen gewartet werden. Dazu sind entweder Wartungsintervalle vorgegeben oder es erfolgt eine Ad-hoc-Wartung, wenn es zu einer Störung kommt. Wie verhindern Verantwortliche, dass es dabei zu Datenpannen kommt, weil Techniker auf Daten zugreifen, die nicht für sie bestimmt sind?
Will ein Unternehmen personenbezogene Daten erheben, erhält es oft Informationen, die über die abgefragten Daten hinausgehen. Denkbar ist auch, dass Kunden oder Mitarbeiter ungefragt personenbezogene Daten übermitteln. Was tun mit solchen Daten?
Sie begegnen einem immer öfter beim Surfen auf Webseiten oder bei Bestellvorgängen im E-Commerce: sogenannte Chatbots. Was müssen Verantwortliche datenschutzrechtlich beachten, wenn sie solche
Dialogsysteme mit „sprachlichen Fähigkeiten“ einsetzen?
Welche Richtlinien brauchen Verantwortliche im Datenschutz? Wie viele Richtlinien sind ein „gesundes Maß“, welche sollten keinesfalls fehlen? Und wie sollten sie aufgebaut sein? Sind sie bekannt, befolgen die Mitarbeitenden sie? Gehen Sie diesen Fragen doch einmal auf den Grund.