Manchmal sagen DSB, die nicht zugleich Rechtsanwälte sind, „Ich darf dazu keine Auskunft geben, das wäre Rechtsberatung“. Was an diesem Satz dran ist und ob ein DSB nicht verpflichtet ist, zu datenschutzrechtlichen Fragen Stellung zu nehmen und zu beraten, klärt dieser Beitrag.
Vom Gesetz über das Urteil zum angewandten Datenschutz Gesetze müssen in ihren Formulierungen die ganze Bandbreite möglicher Anwendungen ihres Regelungsbereichs abdecken. Im Falle der EU-Gesetzgebung wird dieser Regelungsbereich noch multipliziert mit der Anzahl der Mitgliedsstaaten. Da kommt es nicht umhin, dass die praktische Auslegung in vielen Fällen erst vor Gericht…
Die DSGVO regelt die Pflichten, die mit Anfragen der Aufsichtsbehörden verbunden sind, an verschiedenen Stellen. Und die Grundverordnung hat sie stark unterschiedlich ausgestaltet. Als DSB müssen Sie die Regelungen und ihre Inhalte kennen, um Stolperfallen zu vermeiden.
Wer Meetings zu organisieren hat, geht mit personenbezogenen Daten um. Der Beitrag greift die wichtigsten Punkte auf. Dabei behandelt er klassische Besprechungen, aber auch Telefon- und Videokonferenzen.
Im November 2019 wurde die neue Fassung 2.0 von der Datenschutzkonferenz beschlossen. Das SDM wurde zuvor umfassend überarbeitet und mit der DSGVO harmonisiert. Im Interview sprechen wir mit Gabriel Schulz, dem Stellvertreter des Landesdatenschutzbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern, einem der Macher des SDM.
Das Verhältnis zwischen Datenschutzbeauftragtem und Administrator ist oft ein ganz spezielles: Denn ein Administrator unterliegt der Datenschutzkontrolle. Wie machen Sie ihm das schmackhaft?
Ohne Webstatistik ist es unmöglich, Internetangebote zielgerichtet zu verbessern. Die meisten Lösungen für Webanalysen kommen aber ohne zusätzliche Datenschutz-Vorkehrungen nicht aus. Was müssen Sie daher tun, um datenschutzkonform zu sein?
Der Auftakt hat geklappt. Das Kick-off-Meeting ist erfolgreich über die Bühne gegangen. Als DSB benötigen Sie jetzt umfangreiche Informationen: Kennen müssen Sie v.a. die Prozessabläufe und welche personenbezogenen Daten dabei für welche Zwecke auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
Missstände in Unternehmen zu melden, ist nicht immer mit dem Gang an die Öffentlichkeit verbunden wie bei Edward Snowden. Viele Unternehmen arbeiten mit internen Hinweisgeber-Systemen. Das sollte allerdings nicht ohne den Datenschutz ablaufen.
Unternehmen müssen Geschäftsgeheimnisse angemessen absichern, wollen sie von dem Schutz durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz profitieren. Die notwendigen Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse und die für den Datenschutz ermöglichen Synergien.