Startseite Datenschutzbeauftragte Schritte zur Umsetzung des SDM 3.0
Die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und fordert angemessene Maßnahmen, um damit einhergehende Risiken zu mindern. Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) überführt, einfach gesagt, diese abstrakten gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz in konkrete technische und organisatorische Maßnahmen und unterstützt bei der Auswahl und Evaluation dieser.
Welche Schritte zur Umsetzung des SDM 3.0 erforderlich ist, zeigt diese Checkliste. Die Nr. 1-4 finden bestenfalls einmalig statt, die Nr. 5-9 iterativ.
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