Die DSGVO regelt die Pflichten, die mit Anfragen der Aufsichtsbehörden verbunden sind, an verschiedenen Stellen. Und die Grundverordnung hat sie stark unterschiedlich ausgestaltet. Als DSB müssen Sie die Regelungen und ihre Inhalte kennen, um Stolperfallen zu vermeiden.
Wer Meetings zu organisieren hat, geht mit personenbezogenen Daten um. Der Beitrag greift die wichtigsten Punkte auf. Dabei behandelt er klassische Besprechungen, aber auch Telefon- und Videokonferenzen.
Im November 2019 wurde die neue Fassung 2.0 von der Datenschutzkonferenz beschlossen. Das SDM wurde zuvor umfassend überarbeitet und mit der DSGVO harmonisiert. Im Interview sprechen wir mit Gabriel Schulz, dem Stellvertreter des Landesdatenschutzbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern, einem der Macher des SDM.
Der Auftakt hat geklappt. Das Kick-off-Meeting ist erfolgreich über die Bühne gegangen. Als DSB benötigen Sie jetzt umfangreiche Informationen: Kennen müssen Sie v.a. die Prozessabläufe und welche personenbezogenen Daten dabei für welche Zwecke auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
Missstände in Unternehmen zu melden, ist nicht immer mit dem Gang an die Öffentlichkeit verbunden wie bei Edward Snowden. Viele Unternehmen arbeiten mit internen Hinweisgeber-Systemen. Das sollte allerdings nicht ohne den Datenschutz ablaufen.
Unternehmen müssen Geschäftsgeheimnisse angemessen absichern, wollen sie von dem Schutz durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz profitieren. Die notwendigen Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse und die für den Datenschutz ermöglichen Synergien.
Der Jahresbericht ist ein gutes Instrument, um eine regelmäßige Bestandsaufnahme zu machen. Was ist gut gelaufen, was nicht? Wo besteht Handlungsbedarf? Ein absolutes Muss ist ein solcher Bericht jedoch nicht für den Datenschutzbeauftragten.
Verantwortliche müssen ein systematisches Vorgehen und ein umfassendes Konzept entwickeln, um ihre Verarbeitungstätigkeiten datenschutzkonform zu gestalten. Hierbei unterstützt sie der neue Prozess zur Auswahl angemessener Sicherungsmaßnahmen, abgekürzt ZAWAS.
WhatsApp ist auch in Unternehmen kaum wegzudenken. Doch nur, weil viele den Messenger nutzen, lösen sich die Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz nicht in Luft auf. Was geht, was nicht?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt den technischen Datenschutz. Sie bleibt aber vage, was konkrete Maßnahmen angeht. Wir stellen Möglichkeiten vor, diese Lücke zu füllen.