Neu als DSB – Input, Input, Input

Als Datenschutzbeauftragter (DSB) müssen Sie u.a. überwachen. Um diese Überwachungsaufgabe erfüllen zu können, benötigen Sie umfassende Kenntnisse der Abläufe im Unternehmen oder in der Behörde.
Überwachen müssen Sie laut Art. 39 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) v.a. die Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten.
Darüber hinaus gehört es zu den Überwachungsaufgaben, die Zuweisung von Zuständigkeiten, die Sensibilisierung und Schulung der an Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfung im Blick zu behalten und den Verantwortlichen auf mögliche Fehler oder Fehleinschätzungen hinzuweisen.