Anfragen der Datenschutzaufsicht: So können Sie beraten

Es ist nichts Außergewöhnliches, dass Datenschutzaufsichtsbehörden von einem Verantwortlichen Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie reichen von Bitten um weitere Informationen bis hin zur Anordnung, Auskunft zu erteilen.
Welche Regelungen gibt es?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kennt grundsätzlich zwei Regelungen, mit denen sich Datenschutzaufsichtsbehörden aktiv Informationen beschaffen können:
- die Anweisung, Informationen bereitzustellen nach Art. 58 Abs. 1 Buchst. a DSGVO (Auskunftsanordnung)