Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt eine faire und transparente Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Welche Pflichten kommen damit auf mein Unternehmen als verantwortlichen Verarbeiter zu?
Verantwortliche müssen die Nutzer einer Webseite darüber aufklären, dass und welche personenbezogenen Daten er über sie verarbeitet. Dies geschieht üblicherweise in der Datenschutzerklärung des Internetauftritts. Hier darf der Hinweis Google Analytics nicht fehlen, sofern dieses Tool zum Einsatz kommt.
Datenschutz – das hat etwas mit elektronischen Daten zu tun! So denken auch heute noch viele. Sie vergessen dabei, dass gerade die DSGVO Daten auf Papier im Ergebnis voll einbezieht. Das zwingt dazu, diese Art von Daten mehr denn je im Blick zu behalten.
Was immer wieder Ziel von Abmahnungen war, wird in Zukunft mehr denn je im Fokus stehen: die Datenschutzerklärung, die auf der Webseite abrufbar ist. Welche Anforderungen muss dieses datenschutzrechtliche Aushängeschild nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen?
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass der Webseiten-Anbieter die Besucher seiner Webseite umfangreich darüber informiert, was mit seinen Daten geschieht. Welche Punkte gehören daher unbedingt in eine Datenschutzerklärung?
Beim Recht auf Vergessenwerden, also den erweiterten Löschpflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung, denken viele zuerst an das Internet. Doch auch die Endgeräte sind von den Löschpflichten betroffen, darunter Smartphones und Tablets. Worauf müssen Sie achten?
Nur 20 % aller Internetnutzer haben irgendwie geregelt, was nach ihrem Tod mit den Accounts bei Facebook, WhatsApp, Threema und ähnlichen Diensten geschehen soll. Manchmal geht dieses nachlässige Verhalten gut, immer öfter jedoch nicht mehr. Sorgen Sie daher vor.
Die DSGVO führt u.a. das Recht auf Auskunft und auf Datenportabilität ein. Unstrittig ist, dass auch Arbeitnehmern diese Rechte zustehen. Verantwortliche müssen sich daher im Vorfeld Gedanken machen, wie sie die neuen Anforderungen in die Praxis umsetzen.
Die Datenqualität ist nicht nur ein Thema für den Qualitätsbeauftragten, sie sollte auch jeden Datenschutzbeauftragten interessieren. Denn die besten Sicherheitsmaßnahmen scheitern, wenn das Datenmanagement nicht stimmt.
Die Pflicht, personenbezogene Daten rechtzeitig zu löschen, bereitet Unternehmen seit Langem Kopfzerbrechen. Mit dem Recht auf Vergessenwerden kommen weitere Hürden bei der Löschung von Daten hinzu. Doch gibt es Tools, die bei der Umsetzung helfen.