Zu den zentralen Elementen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) gehören die Betroffenenrechte, darunter das Auskunftsrecht für betroffene Personen. Eine Reihe von Tools verspricht, die Auskunft nahezu auf Knopfdruck erteilen zu können. Wie sieht die Praxis aus, und wie helfen solche Tools konkret?
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben einen Mustertext veröffentlicht, mit dem Hersteller über die Datenverarbeitung in Autos informieren können. Nutzen Sie den Text als Beispiel, um über die Datenverarbeitung bei allen betrieblich genutzten IoT-Lösungen aufzuklären.
Hat der europäische Gesetzgeber in seinem Streben nach einem „Goldstandard“ für den Datenschutz in der digitalen Welt tatsächlich wichtige Fallgestaltungen unseres oft immer noch analogen Alltags übersehen? Nein, hat er nicht – man muss nur manchmal etwas genauer hinschauen.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit stellt Unternehmen vor neue Aufgaben. Eine davon: ausreichend schnelle, sichere Übertragungswege. Spezial-Lösungen setzen häufig darauf, besondere Datenträger zu transportieren, und nicht etwa auf verschlüsselte Online-Verbindungen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt eine faire und transparente Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Welche Pflichten kommen damit auf mein Unternehmen als verantwortlichen Verarbeiter zu?
Verantwortliche müssen die Nutzer einer Webseite darüber aufklären, dass und welche personenbezogenen Daten er über sie verarbeitet. Dies geschieht üblicherweise in der Datenschutzerklärung des Internetauftritts. Hier darf der Hinweis Google Analytics nicht fehlen, sofern dieses Tool zum Einsatz kommt.
Datenschutz – das hat etwas mit elektronischen Daten zu tun! So denken auch heute noch viele. Sie vergessen dabei, dass gerade die DSGVO Daten auf Papier im Ergebnis voll einbezieht. Das zwingt dazu, diese Art von Daten mehr denn je im Blick zu behalten.
Was immer wieder Ziel von Abmahnungen war, wird in Zukunft mehr denn je im Fokus stehen: die Datenschutzerklärung, die auf der Webseite abrufbar ist. Welche Anforderungen muss dieses datenschutzrechtliche Aushängeschild nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen?
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass der Webseiten-Anbieter die Besucher seiner Webseite umfangreich darüber informiert, was mit seinen Daten geschieht. Welche Punkte gehören daher unbedingt in eine Datenschutzerklärung?
Beim Recht auf Vergessenwerden, also den erweiterten Löschpflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung, denken viele zuerst an das Internet. Doch auch die Endgeräte sind von den Löschpflichten betroffen, darunter Smartphones und Tablets. Worauf müssen Sie achten?