Informationspflichten: Muster (nicht nur) für Kommunen

Im Sinne der Fairness und Transparenz, die zum Persönlichkeitsrecht dazugehören, sind die Informationspflichten, die Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt, folgerichtig – und sie waren längst überfällig.
Probleme bereiten allerdings das „Wie“ und die praktische Machbarkeit.
Die zentralen Fragen
Art. 13 DSGVO spricht davon, dass die Informationen „zum Zeitpunkt der Erhebung“ zu geben sind. Fakt ist also, dass eine zeitliche Nähe zwischen Datenerhebung und Bereitstellung der Informationen gefordert ist.