Sie gelten zwar als altertümlich. Aber wenn andere Dienste ausfallen, schätzen viele sie als schnelles und sicheres Kommunikationsmittel: Telefaxe. Was können Absender und Empfänger tun, um die Kommunikation per Telefax so datenschutzsicher wie möglich zu gestalten? Das erklärt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) in einem aktuellen Arbeitspapier.
Das Auskunftsrecht hatte zu einem großen Aufschrei geführt: Wie soll eine öffentliche Stelle – insbesondere eine Kommunalverwaltung – dem nachkommen, ohne sich bei der Recherche nach diesen Daten komplett zu verzetteln? Ein Muster auf Basis des VVT schafft Abhilfe.
Viele Städte, Gemeinden und Landkreise setzen Ratsinformationssysteme (RiS) ein. Sie bündeln die Informationen, die für die Ratsarbeit wichtig sind, und dienen der Vor- und Nachbereitung der Ratsarbeit. RiS bieten allerdings auch die Möglichkeit, personenbezogene Daten zielgerichtet auszuwerten und zu verarbeiten.
Auch im Bundesland Baden-Württemberg sind die öffentlichen Stellen ein Jahr nach Ablauf der Frist noch teilweise mit der Umsetzung der DSGVO beschäftigt. Wie der Landesbeauftragte nun der Presse mitteilt, soll ein Fragebogen den aktuellen Stand ermitteln.
Die Informationspflichten bringen viele Verantwortliche, gleich ob öffentlich oder nicht, „aus dem Tritt“. Die Frage ist meist: Wie lässt sich das bloß in der Praxis umsetzen? Wir stellen ein konkretes Beispiel vor.
Die DSGVO brachte viele kleinere und mittlere Kommunen in Unruhe: Wieder eine neue Last, die Brüssel auf ihre Schultern legt. Jetzt benötigt auch die kleinste Verwaltung einen Datenschutzbeauftragten. Zwingend! Ohne Ausnahme! Die Lösung: ein gemeinsamer DSB.
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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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