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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Sind Ihre Webseiten DSGVO-konform?
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Datenschutz-Hilfsmittel

Viele Websites entsprechen immer noch nicht den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das zeigen aktuelle Prüfungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Unternehmen sollten die vorhandenen Orientierungshilfen und Tools nutzen, um ihre Internet-Auftritte auf Einhaltung der DSGVO zu überprüfen.

Mustervertrag für gemeinsame Verantwortlichkeit
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DSGVO

Die juristischen Auseinandersetzungen um die Fanpages auf Facebook haben ein besonderes Konstrukt in das Bewusstsein verantwortlicher Stellen gerückt: die gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes, wie sie der EuGH festgestellt hatte. Eine neue Mustervereinbarung will nun Transparenz schaffen.

GPS in Firmenfahrzeugen

Ist es zulässig, Ortung in Firmen­fahrzeugen einzusetzen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Kann ein Beschäftigter darin einwilligen? Dies sind Fragen, mit denen sich das Verwaltungs­gericht Lüneburg auseinandergesetzt hat.

Fast jedes Unternehmen kennt die Situation: Die Polizei ruft an und fordert zur Übermittlung von Informationen auf. Was tun? Die Checkliste zeigt in 4 Schritten, wie Sie vorgehen.

Auskunftsverlangen der Polizei
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Risiko Datenübermittlung

Keine ungewöhnliche Situation: Die Polizei ruft an und fordert dazu auf, Informationen zu übermitteln: Bilder der Videoüberwachung, Mitarbeiternamen, IP-Adressen oder den Fahrernamen eines Firmenwagens. Aber wann darf überhaupt eine Herausgabe erfolgen?

Journalistische, persönliche oder familiäre Tätigkeiten

Manchmal führen Fälle, die ziemlich ungewöhnlich sind, zu wichtigen rechtlichen Klarstellungen auch im Datenschutz. Ein gutes Beispiel ist eine aktuelle Entscheidung des EuGH zu einem Fall aus Lettland. Sie macht unter anderem Aussagen dazu, wann eine Verarbeitung eine „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ ist.

Kurzpapier zur Einwilligung nach der DSGVO
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Datenschutzkonferenz

Ein neues Kurzpapier der Datenschutzkonferenz (DSK) dokumentiert die Auffassung der Behörden, wie Verantwortliche die Einwilligung, sofern sie für eine Datenverarbeitung erforderlich ist, in der Praxis anwenden sollten.

False Positives: Wenn sich die IT-Sicherheit irrt
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Vorsicht, falscher Alarm

Nicht nur Brandmelder können einen Fehlalarm auslösen. Auch die IT-Sicherheit macht Fehler. Reagieren die Mitarbeiter darauf falsch, ist der Datenschutz in Gefahr. Machen Sie False Positives, also falsche Alarme, deshalb zum Thema in Ihrer Datenschutz-Unterweisung.

Schnittstellen­kontrolle statt Mitarbeiter­überwachung
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Arbeitnehmerdatenschutz

Viele Datenpannen beginnen mit der Datenübertragung auf ein mobiles Speichermedium oder Endgerät, das später verloren geht. Oder Daten werden gestohlen, indem Angreifer sie über unkontrollierte Schnittstellen kopieren. Die Schnittstellenkontrolle gehört deshalb zur Datenschutzkontrolle dazu. Sie darf aber nicht zur Mitarbeiterüberwachung ausarten.

Marketing

Direktwerbung dient nicht nur dazu, Bestandskunden zu bewerben, sondern sie will auch Neukunden gewinnen. Dafür sind oft Fremdadressen nötig. Was ist hierbei zulässig, was nicht?

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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