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Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte

Ziel dieser Datenschutz-Richtlinie ist es, Personen, die Multifunktionsgeräte administrieren, auf diese Aufgabe vorzubereiten.
Informieren Sie mit diesem Muster für eine Datenschutz-Richtlinie über die grundlegenden Voraussetzungen für die Nutzung von Multifunktionsgeräten.
Trotz aller Digitalisierung bleiben Drucker wichtige Ausgabegeräte in Büros und Homeoffices. Während viele Unternehmen ihre Drucker nicht auf ihrer Liste der möglichen Schwachstellen haben, stehen die Drucker bei den Angreifern zunehmend im Fokus.
Haben Sie als betriebliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) eine Doppelrolle inne und kommt es dadurch zu einem Interessenkonflikt? Falls ja, drohen erhebliche Bußgelder – das zeigt ein aktueller Fall: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro gegen die Tochtergesellschaft eines Berliner E-Commerce-Konzerns verhängt. Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.
Cyberangriffe nehmen zu, die Fragestellungen rund um den internationalen Datenverkehr werden komplexer – und die Corona-Pandemie prägt immer noch das Datenschutzjahr. Das geht aus dem soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021 des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hervor.
Ist das der Durchbruch für ein neues Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Regierungen und Unternehmen hoffen es, Datenschutzaktivisten bezweifeln es – sicher ist im Moment nur: US-Präsident Joe Biden hat ein Dekret unterzeichnet und den Weg freigemacht für einen Privacy Shield 2.0.
Kann Datenschutz einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? „Ja“, sagen die Datenschutzberaterin Dr. Victoria Roux und der Softwareunternehmer Eric Waltert. Sie setzen vor allem auf das Löschen von längst vergessenem Datenmüll – so wie es auch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert.
Viele Unternehmen stellen Formulare, den Speiseplan der Kantine, aber auch Registrierungen etc. im Intranet bereit. Bei der Nutzung verarbeiten sie personenbezogene Daten der Mitarbeiter. Damit stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Datenschutzrecht: TTDSG oder DSGVO?
Nutzt Ihr Unternehmen noch die „alten“ Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)? Dann sollten Sie bald aktiv werden – denn Ende des Jahres werden diese Klauseln ungültig.
Wie sieht ein BR-Löschkonzept aus? Warum braucht der BR ein eigenes Rollen- und Berechtigungskonzept? Sind eigene Datenschutzhinweise erforderlich? Und wenn ja, in welcher Form?
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