Sollen personenbezogene oder unternehmenskritische Daten in der Cloud verarbeitet werden, müssen Sie als DSB prüfen, ob der Cloud-Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllen kann.
Ortsbegehungen sind v.a. spannend, wenn es um Bereiche mit besonderen Kategorien von Daten geht. Ganz
genau sollten Datenschutzbeauftragte hier bei den Türen hinschauen. Haben sie einen festen Türknauf, der
sich von außen nur mit Schlüssel oder Transponder öffnen lässt? Oder gibt es lediglich Türklinken, sodass die
Beschäftigten die Türen eigens verschließen müssen, wenn sie den Raum verlassen?
DSB sollen beraten, überwachen und als Ansprechpartner für die Aufsicht dienen. Diese Aufgaben haben eher strategischen Charakter. In der betrieblichen Realität kommen oft operative Aufgaben hinzu. Welche Tätigkeiten können DSB übernehmen und welche nicht?
Wir hatten ihn bereits 2020 zu Gast in unserem Podcast zum „Homeschooling und Datenschutz“. Zwei Jahre später wünscht sich zwar das Homeschooling keiner zurück. Doch die Digitalisierungswelle hat den Unterricht inzwischen voll erfasst. In unserer aktuellen Folge blicken wir mit Dr. Lutz Hasse, dem thüringischen Landesdatenschutzbeauftragten auf die Erfahrungen der letzten zwei Jahre und auf die aktuellen Datenschutzherausforderungen an Schulen.
Bei Ortsbegehungen zum Datenschutz gilt es, wenig beachtete Prozesse zu finden, bei denen jeder gedankenlos mitarbeitet, die aber personenbezogene Daten in großen Mengen verarbeiten. Ideales Zielobjekt dafür sind Multifunktionsgeräte.
Die Checkliste hilft Ihnen als Datenschutzbeautragte dabei, Verantwortliche zum Datenschutz bei Multifunktionsgeräten im Vorfeld zu beraten, aber auch die Geräte einer Datenschutzkontrolle zu unterziehen.
Einerseits gilt es, Daten vor ungewolltem Löschen zu schützen. Andererseits sollen Berechtigte sie unkompliziert vernichten können. Neue technische Lösungen auf dem Markt versprechen nun „unzerstörbare“ Daten, die sich bei entsprechender Berechtigung aber löschen lassen.
Jedes Unternehmen mit einer Website muss transparent informieren, was es mit den dort verarbeiteten Daten tut. Wie lässt sich das in Zeiten von Abmahnungen wegen Google Fonts, von Analysetools, TTDSG und nötigen Belehrungen über Joint-Controller-Verhältnisse umsetzen?
Manche Gerichtsentscheidungen behandeln Themen, die auf den ersten Blick ausgesprochen speziell wirken. Doch bei näherem Hinsehen enthalten sie Ausführungen, die weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind. So hier, wo das Gericht grundsätzliche Ausführungen zum Datenschutzkonzept des Betriebsrats macht.
Eine sorgfältige Datensicherung ist unverzichtbar und ohne Alternative. Aber Datensicherung muss auch
funktionieren. Dazu gehört u.a. die Erkenntnis, dass alles, was gut funktionieren soll, Geld kostet. Hier am falschen Ende zu sparen, kann sehr teuer werden und großen Aufwand verursachen.