Wie können Nutzer von sozialen Medien vor irreführenden Designeffekten und Manipulation geschützt werden? Damit hat sich der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) lange beschäftigt und nun die aktualisierten Leitlinien zu „Irreführenden Designeffekten auf Social-Media-Plattformen“ veröffentlicht.
Bieten Unternehmen eine Newsletter-Registrierung per Double-Opt-in-Verfahren an, stellt sich die Frage, was mit der angegebenen E-Mail-Adresse passiert, wenn die Anmeldung nicht zeitnah bestätigt wird.
Welche Schwerpunkte setzt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz in diesem Jahr? Das stellt die Behörde in ihrem neuen Aktionsplan vor. Er setzt auf digitale Datensouveränität, verstärkte Kontrollen und intensive Aufklärung.
Von den vielfältigen Möglichkeiten von Excel wissen die meisten Nutzer kaum etwas. Gerade das kann zu Datenpannen führen. Ein Ratgeber des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu diesem Thema lässt sich in weniger als einer halben Stunde durcharbeiten.
Weniger Meldungen über Datenpannen als im Vorjahr und deutlich mehr Bildungsangebote, die auf großes Interesse stießen – das Jahr 2022 verlief aus Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg deutlich angenehmer als zu Coronazeiten. Wichtige Zahlen, Fakten und Themenschwerpunkte stellt der aktuelle Tätigkeitsbericht 2022 vor.
Was bedeutet der geplante Data Act der Europäischen Union für die Zukunft des Datenschutzes? Mit dieser Frage beschäftigten sich am „Europäischen Datenschutztag“ Experten und Datenschutzbeauftragte aus ganz Europa.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat einen Bericht über die Ergebnisse seiner ersten koordinierten Durchsetzungsmaßnahme veröffentlicht. Darin geht es um die Frage, wie öffentliche Verwaltungen in ganz Europa Cloud-Dienste datenschutzkonform nutzen können.
Welche Daten sammelt Ihr Auto, was weiß es dadurch über Sie – und wie können Sie Ihre Daten vor Missbrauch schützen, zum Beispiel wenn sie Ihr Auto verkaufen? Antworten und Tipps geben Sicherheitsexperten und der ADAC.
Es reicht nicht, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Verantwortliche in den Unternehmen müssen die ergriffenen Maßnahmen und ihre Wirksamkeit auch nachweisen können. Das sollten Datenschutzbeauftragte dazu wissen.
Was müssen Betreiber von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen beachten, damit sie datenschutzkonform nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) arbeiten? Das fasst die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in ihrer aktualisierten Orientierungshilfe zusammen.