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21. Oktober 2024

Das bedeutet der Grundsatz der Zweckbindung in der Praxis

DP+
Einer Überwachungskamera außerhalb eines Gebäudes. Das Bild bezieht sich auf die Zweckbindung bei der Videoüberwachung.
Bild: iStock/shansekala
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Grundsätze der Datenverarbeitung, Teil 5
Eine zentrale Vorschrift der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Grundsatz der Zweckbindung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. b. Doch wie lässt sie sich Zweckbindung in der Praxis umsetzen?
Wer die Zweckbindung erfüllen muss, braucht eine Zweckbestimmung, die vorher erfolgt sein muss. Um Zwecke bestimmen zu können, müssen Ziele definiert sein. Dass ein Unternehmen dabei personenbezogene Daten verarbeitet, macht diese Abläufe relevant für den Datenschutz.

Praxisbeispiel Bewerbungsmanagement

Das Bewerbungsmanagement verfolgt mehrere Ziele:

■ sich bewerbende Personen effizient auswählen,
■ den Rekrutierungsablauf optimieren,
■ das Unternehmen attraktiv für Bewerbende machen und
■ dabei alle rechtlichen Vorgaben wie den Datenschutz einhalten.

Die Verarbeitungstätigkeiten im Bewerbungsmanagement können unterschiedlichen Zwecken dienen:
■ die Bewerbenden auszuwählen und zu bewerten,
■ mit Bewerbenden zu kommunizieren,
■ den Auswahlprozess zu dokumentieren,
■ alle Compliance-Vorgaben zu erfüllen,
■ Verarbeitungsschritte im Rekrutierungsprozess zu optimieren und
■ geeignete Bewerbende für künftige Stellenangebote zu berücksichtigen.

Weitere legale Ziele und Zwecke können hinzukommen. Das Unternehmen muss diese aber festlegen, bevor der jeweilige Verarbeitungsprozess beginnt.

Zweckbestimmung und Zweckbindung – was ist das?

Begriffe sind allerdings immer wieder unterschiedlich definiert. Daher versuchen wir hier, das zu klären.

Zweckbestimmung und Zweckbindung sind eng miteinander verknüpft, aber nicht identisch. Die Zweckbestimmung beschreibt den konkreten Grund, warum ein Unternehmen personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. Diese Zwecke muss das Unternehmen definieren und kommunizieren, bevor …

Eberhard Häcker
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Verfasst von
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker ist seit vielen Jahren als externer Datenschutz­beauftragter tätig. Seit 2005 ist Eberhard Häcker selbstständig mit Schwerpunkt Datenschutzberatung.
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