Smart Glasses, auch als Datenbrillen bezeichnet, reichern das visuelle Bild mit zusätzlichen Informationen an, erheben aber auch personenbezogene Daten und übertragen sie an Cloud-Dienste. Bevor Verantwortliche Datenbrillen einsetzen, ist es wichtig, eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu machen und die Beschäftigten zu schulen.
Was ist der europäische Datenschutzausschuss? Welche Funktionen und Aufgaben hat er? Ulrich Kelber, echter Insider und Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, klärt auf.
Die DSGVO hat für viel Verunsicherung gerade bei Fotos gesorgt. Dieser Beitrag gibt daher den Mitarbeitern Anhaltspunkte an die Hand, die ihnen helfen, selbst die Zulässigkeit von Fotoaufnahmen zu bewerten.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen (LfD) hat jetzt ihren Kriterienkatalog zur DSGVO-Prüfung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Er kann Unternehmen als praktischer Leitfaden für die eigene Datenschutz-Organisation dienen.
Bisher wenig beachtet, aber doch wichtig: den Standpunkt der betroffenen Personen zu einer Verarbeitung einzuholen, die der Folgenabschätzung unterliegt. Lesen Sie, was genau dahintersteckt.
Wie lässt sich die DSGVO bloß praktisch umsetzen? Manchmal hilft es, bei anderen zu schauen. Etwa in Anwenderberichten, die erfolgreiche Projekte zur Datenschutz-Grundverordnung beschreiben. Oder in die Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichten.
Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt oder eine Wohnung sucht, muss häufig seinen Personalausweis vorlegen. Oft macht dann der Anbieter eine Kopie des Dokuments. Aber gibt es für die Speicherung dieser personenbezogenen Daten überhaupt eine Rechtsgrundlage?
Über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auch mehr als fünf Jahre nach ihrer ersten Anwendung viel berichtet und diskutiert. Häufig geht es dabei um spezielle Fragen zum Datenschutzrecht der EU. Vieles wird jedoch verständlicher, wenn man sich gezielt mit den Grundlagen der DSGVO befasst. Das hilft auch, die Mitarbeitenden im Unternehmen zu sensibilisieren.
Die Benennungspflicht eines EU-Vertreters ist für internationale Unternehmen ohne EU-Sitz wichtig. Aber auch externe DSBs, die in der Stellung als EU-Vertreter einen Baustein ihres Portfolios sehen, kommen um eine rechtliche Einarbeitung in diesen Komplex nicht herum.
Am 15. Dezember 1983 hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerden gegen die damalige Volkszählung 1983 wesentliche Grundsätze des verfassungskonformen Datenumgangs (Umgang mit Daten) festgeschrieben. Sie haben in ihrer Weitsicht heute noch gleichermaßen Gültigkeit.