FAQ: Von der DSGVO bis zu Sozialen Medien
Die wichtigsten Fragen der Lehrkräfte aus den Veranstaltungen fasst die Behörde nun auf einer neuen Frage- und Antwort-Seite (FAQ) im Internetangebot des LfDI zusammen. Die FAQs gliedern sich in sieben Bereiche:
- Aufgaben schulischer Datenschutzbeauftragter
- Schul- und Klassenverwaltung
- Kommunikation mit Lehrkräften, Eltern
- Videokonferenzsysteme
- Clouddienste
- Soziale Medien an Schulen
- Sonstiges
DSGVO an Schulen
Der erste Bereich der FAQs dreht sich um die Aufgaben schulischer Datenschutzbeauftragter (DSB). Der LfDI erklärt hier zum Beispiel
- wie Schulen eine Datenpanne melden müssen,
- auf welche Daten Schulträger zugreifen dürfen,
- und er führt auf, was aus seiner Sicht gegen eine Personalunion von DSB und IT-Administrator spricht.
Grundsätzliche Informationen zur Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) an Schulen finden Lehrer im Flyer „Schulischer Datenschutz“.
Kommunikation mit Eltern
Ein wichtiges Thema an Schulen ist die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern.
„Darf ich mit den Eltern über E-Mail kommunizieren?“ fragen viele Lehrer. Dazu sagt der Professor Dieter Kugelmann, der LfDI Rheinland-Pfalz: „Allgemeine Hinweise, Einladungen zu Schulveranstaltungen etc. sind auch per E-Mail möglich.“
Persönliche Daten in Bezug auf einzelne Schüler sollten allerding per Mail nicht unverschlüsselt versendet werden. Hier könnten Schulen und Lehrkräfte für den dienstlichen Einsatz das Mailangebot des Pädagogischen Landesinstituts nutzen.
Videokonferenzsysteme und Clouddienste
Was müssen Schulen beim Einsatz eines Videokonferenzsystems beachten und welche Clouddienste dürfen sie zum Austausch von Daten nutzen? Diese beiden Fragen beschäftigen Schulen seit Beginn der Corona-Pandemie.
Aus Datenschutz-Sicht empfiehlt der LfDI Rheinland-Pfalz das Videokonferenzsystem Big Blue Button (BBB), weil
- es bei der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gehostet wird,
- es eine Open Source-Lösung ist, die unter vollständiger eigener Kontrolle und auf eigenen Systemen betrieben werden kann,
- die Übermittlung von Nutzungsdaten an Dritte ausgeschlossen werden kann.
Bei den Clouddiensten empfiehlt Professor Kugelmann mit der Schulbox einen speziellen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Wer diesen nicht nutzen könne oder wolle, müsse auf einen Cloudanbieter mit Sitz innerhalb der Europäischen Union setzen.
Soziale Medien an Schulen
Im letzten Punkt der FAQs geht es um die Frage, ob Schulen eine Seite bei Instagram und Facebook haben dürfen.
Hier verweist der LfDI Rheinland-Pfalz auf die strengen Vorgaben bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen für öffentliche Stellen.
Die Nutzung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die er im Merkblatt „Handlungsrahmen für die Nutzung von Social Media durch öffentliche Stellen“ erläutert.
Webinare zum Datenschutz an Schulen
Mehr Datenschutzwissen für Schulen will der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz im Sommer bieten.
„Webinare und Online-Schulungen sind auch für meine Behörde derzeit das Mittel der Wahl, um Datenschutzwissen zu vermitteln“, sagt Professor Dieter Kugelmann.
„Bei über 40.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz werden wir die Zielgruppe daher auch zukünftig stark mit digitalen Angeboten sowie kompakten Infos und Handreichungen unterstützen.“