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04. Februar 2021

Online-Unterricht und Homeschooling: FAQs rund um den Datenschutz an Schulen

FAQs zum Datenschutz an Schulen veröffentlicht
Bild: Jovanmandic / iStock / Getty Images
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Datenschutz an Schulen
Wofür ist der Datenschutzbeauftragte einer Schule verantwortlich? Dürfen Lehrer mit Eltern per E-Mail kommunizieren? Welches Videokonferenztool sollen Schulen nutzen? Diese und weitere Fragen beantwortet der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RP) in einem FAQ.

Datenschutz an Schulen gewinnt an Bedeutung

Viele offene Fragen

„Der Bedarf an verlässlichen Informationen rund um Datenschutz in der Schule ist im vergangenen Jahr stark angestiegen und nimmt voraussichtlich auch 2021 weiter zu“, heißt es in einer Pressemitteilung des LfDI Rheinland-Pfalz.

Lehrer werden in Online-Seminaren weitergebildet

Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte Ende 2020 sieben Online-Seminare Lehrkräfte aus allen Schularten durchgeführt.

Damit schulte er zusammen mit dem Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz (PL) und dem Bildungsministerium über 350 Lehrerinnen und Lehrer.

Getreu dem Titel „Schulischer Datenschutz in der Praxis – Was Sie schon immer fragen wollten“ stellten die Seminarteilnehmer viele Fragen.[/vc_column_text]

FAQ: Von der DSGVO bis zu Sozialen Medien

Die wichtigsten Fragen der Lehrkräfte aus den Veranstaltungen fasst die Behörde nun auf einer neuen Frage- und Antwort-Seite (FAQ) im Internetangebot des LfDI zusammen. Die FAQs gliedern sich in sieben Bereiche:

  1. Aufgaben schulischer Datenschutzbeauftragter
  2. Schul- und Klassenverwaltung
  3. Kommunikation mit Lehrkräften, Eltern
  4. Videokonferenzsysteme
  5. Clouddienste
  6. Soziale Medien an Schulen
  7. Sonstiges

DSGVO an Schulen

Der erste Bereich der FAQs dreht sich um die Aufgaben schulischer Datenschutzbeauftragter (DSB). Der LfDI erklärt hier zum Beispiel

  • wie Schulen eine Datenpanne melden müssen,
  • auf welche Daten Schulträger zugreifen dürfen,
  • und er führt auf, was aus seiner Sicht gegen eine Personalunion von DSB und IT-Administrator spricht.

Grundsätzliche Informationen zur Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) an Schulen finden Lehrer im Flyer „Schulischer Datenschutz“.

Kommunikation mit Eltern

Ein wichtiges Thema an Schulen ist die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern.

„Darf ich mit den Eltern über E-Mail kommunizieren?“ fragen viele Lehrer. Dazu sagt der Professor Dieter Kugelmann, der LfDI Rheinland-Pfalz: „Allgemeine Hinweise, Einladungen zu Schulveranstaltungen etc. sind auch per E-Mail möglich.“

Persönliche Daten in Bezug auf einzelne Schüler sollten allerding per Mail nicht unverschlüsselt versendet werden. Hier könnten Schulen und Lehrkräfte für den dienstlichen Einsatz das Mailangebot des Pädagogischen Landesinstituts nutzen.

Videokonferenzsysteme und Clouddienste

Was müssen Schulen beim Einsatz eines Videokonferenzsystems beachten und welche Clouddienste dürfen sie zum Austausch von Daten nutzen? Diese beiden Fragen beschäftigen Schulen seit Beginn der Corona-Pandemie.

Aus Datenschutz-Sicht empfiehlt der LfDI Rheinland-Pfalz das Videokonferenzsystem Big Blue Button (BBB), weil

  • es bei der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gehostet wird,
  • es eine Open Source-Lösung ist, die unter vollständiger eigener Kontrolle und auf eigenen Systemen betrieben werden kann,
  • die Übermittlung von Nutzungsdaten an Dritte ausgeschlossen werden kann.

Bei den Clouddiensten empfiehlt Professor Kugelmann mit der Schulbox einen speziellen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Wer diesen nicht nutzen könne oder wolle, müsse auf einen Cloudanbieter mit Sitz innerhalb der Europäischen Union setzen.

Soziale Medien an Schulen

Im letzten Punkt der FAQs geht es um die Frage, ob Schulen eine Seite bei Instagram und Facebook haben dürfen.

Hier verweist der LfDI Rheinland-Pfalz auf die strengen Vorgaben bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen für öffentliche Stellen.

Die Nutzung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die er im Merkblatt „Handlungsrahmen für die Nutzung von Social Media durch öffentliche Stellen“ erläutert.

Webinare zum Datenschutz an Schulen

Mehr Datenschutzwissen für Schulen will der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz im Sommer bieten.

„Webinare und Online-Schulungen sind auch für meine Behörde derzeit das Mittel der Wahl, um Datenschutzwissen zu vermitteln“, sagt Professor Dieter Kugelmann.

„Bei über 40.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz werden wir die Zielgruppe daher auch zukünftig stark mit digitalen Angeboten sowie kompakten Infos und Handreichungen unterstützen.“

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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