Missstände in Unternehmen zu melden, ist nicht immer mit dem Gang an die Öffentlichkeit verbunden wie bei Edward Snowden. Viele Unternehmen arbeiten mit internen Hinweisgeber-Systemen. Das sollte allerdings nicht ohne den Datenschutz ablaufen.
Niemand kann sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag, ohne Urlaub und Krankheit arbeiten. Wie steht es daher mit einem Stellvertreter für den Datenschutzbeauftragten?
Ist es zulässig, Ortung in Firmenfahrzeugen einzusetzen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Kann ein Beschäftigter darin einwilligen? Dies sind Fragen, mit denen sich das Verwaltungsgericht Lüneburg auseinandergesetzt hat.
Unternehmen müssen Geschäftsgeheimnisse angemessen absichern, wollen sie von dem Schutz durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz profitieren. Die notwendigen Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse und die für den Datenschutz ermöglichen Synergien.
Fast jedes Unternehmen kennt die Situation: Die Polizei ruft an und fordert zur Übermittlung von Informationen auf. Was tun? Die Checkliste zeigt in 4 Schritten, wie Sie vorgehen.
Keine ungewöhnliche Situation: Die Polizei ruft an und fordert dazu auf, Informationen zu übermitteln: Bilder der Videoüberwachung, Mitarbeiternamen, IP-Adressen oder den Fahrernamen eines Firmenwagens. Aber wann darf überhaupt eine Herausgabe erfolgen?
Der Jahresbericht ist ein gutes Instrument, um eine regelmäßige Bestandsaufnahme zu machen. Was ist gut gelaufen, was nicht? Wo besteht Handlungsbedarf? Ein absolutes Muss ist ein solcher Bericht jedoch nicht für den Datenschutzbeauftragten.
Um seinen Löschpflichten nachkommen zu können, ist es notwendig, dass der Verantwortliche ein Löschkonzept erstellt, dokumentiert und umsetzt. Dieser Artikel gibt Tipps zum Aufbau eines solchen Konzepts.
„Herzlichen Glückwunsch! Sie sind der/die neue Datenschutzbeauftragte der abc-GmbH! Wann können Sie loslegen, und womit beginnen wir?“ Hören Sie das, haben Sie den interessantesten Job der Welt angetreten ...
Manchmal führen Fälle, die ziemlich ungewöhnlich sind, zu wichtigen rechtlichen Klarstellungen auch im Datenschutz. Ein gutes Beispiel ist eine aktuelle Entscheidung des EuGH zu einem Fall aus Lettland. Sie macht unter anderem Aussagen dazu, wann eine Verarbeitung eine „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ ist.