Video- und Telefonkonferenzen sind die Kommunikationsmittel der Stunde. Doch wie setzen wir diese technischen Möglichkeiten datenschutzfreundlich ein? Tipps gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Die Corona-Krise hat dafür gesorgt, dass mehr Beschäftigte im Homeoffice arbeiten als jemals zuvor. In der ersten Not war der Datenschutz oft kein Thema. Das sollte sich nun ändern.
Die aktuelle Entwicklung rund um das Covid-19-Virus hält auch den Datenschutz auf Trab. Welche personenbezogenen Daten darf der Arbeitgeber in solchen Extremsituationen eigentlich verarbeiten?
Sensible Gesundheitsdaten Infizierter müssen in großer Menge von öffentlichen Stellen verarbeitet werden, Unternehmen mussten von heute auf morgen Datenverarbeitungsprozesse ins Homeoffice verlagern. Tracking-Apps schaffen Chancen aber auch Risiken bei der Verfolgung von Infektionsketten. Im Interview geht Michael Will, neuer Präsident des Landesamts für Datenschutzaufsicht Bayern, auf die vielen Fragen zum Datenschutz in dieser Krisenzeit ein.
In Krisenzeiten ist schnelles Handeln gefragt. Viele Unternehmen richteten zu Beginn des Lockdowns rasch technische Lösungen ein, um die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden im Heimbüro zu ermöglichen. Eine Handreichung der Datenschutzbehörde Baden-Württemberg bietet Firmen eine bessere Orientierung bei der Auftragsverarbeitung.
Wer Meetings zu organisieren hat, geht mit personenbezogenen Daten um. Der Beitrag greift die wichtigsten Punkte auf. Dabei behandelt er klassische Besprechungen, aber auch Telefon- und Videokonferenzen.
Seit 25. Mai 2018 ist nun die DSGVO anzuwenden. Trotzdem werden immer noch Umfragen zur Umsetzung der DSGVO veröffentlicht. Der Grund: Es gibt weiterhin deutliche Lücken in der Umsetzung. Nutzen Sie die neuen Studien als Grundlage für eigene interne Untersuchungen.
Ein DSB sieht sich mit schweren Datenschutzverstößen konfrontiert. Er legt sie der Unternehmensleitung mehrfach dar. Doch es geschieht: nichts. Darf er sich an die Aufsichtsbehörde wenden? Oder muss er es sogar? Die Frage ist strittig. Der Beitrag bezieht klar Position.
Die Datenschutz-Diskussion zu Microsoft Windows 10 hat bei zahlreichen Unternehmen das Thema „Telemetrie-Daten“ auf die Agenda gebracht. Doch Windows 10 ist nur ein Beispiel von vielen.
Für einen Auftragnehmer ist es sinnvoll, selbst tätig zu werden, statt auf Prüfungen durch den Auftraggeber zu warten. Erfahren Sie, wie Sie als Auftragnehmer am besten an die Auftragskontrolle herangehen.