Wer in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach dem Begriff „Videoüberwachung“ sucht, erhält genau Null Suchtreffer. Daher gilt es, die allgemeinen Anforderungen der DSGVO auf den Einsatz sogenannter opto-elektronischer Systeme anzuwenden. Lesen Sie, was das in der Praxis genau heißt.
Es gibt unzählige private Datenverarbeitungen wie Fotos, Geburtstagslisten und Einladungen. Wann greift eigentlich die DSGVO für Privatpersonen, besonders im Zeitalter sozialer Netzwerke & Co.?
Klassenfotos in Jahrbüchern von Schulen sind ein oft diskutiertes Thema. Dabei geht es normalerweise um die Schüler auf diesen Fotos. Aber wie sieht es mit den Lehrern aus? Was ist, wenn ein Lehrer mit seiner Klasse abgebildet ist und er im Nachhinein der Verbreitung dieses Fotos widerspricht?
Im November 2019 wurde die neue Fassung 2.0 von der Datenschutzkonferenz beschlossen. Das SDM wurde zuvor umfassend überarbeitet und mit der DSGVO harmonisiert. Im Interview sprechen wir mit Gabriel Schulz, dem Stellvertreter des Landesdatenschutzbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern, einem der Macher des SDM.
Software-Lösungen allein können die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) nicht sicherstellen. Aber Tools können zumindest dabei helfen. In unserer Serie stellen wir verschiedene Werkzeuge vor. Den Anfang machen Tools und Verfahren, die helfen, ein Risiko zu bewerten.
Ärztliche und psychotherapeutische Praxen verarbeiten zwangsläufig personenbezogene Daten. Und zwar naturgemäß teilweise besonders schützenswerte. Neue Musterlösungen sollen Praxis-Betreibern jetzt mehr Rechtssicherheit bieten.
Betriebsärzte verarbeiten zwangsläufig Gesundheitsdaten und übermitteln sie an weitere Beteiligte. Wer ist für diese Daten verantwortlich? Welche Rechtsgrundlage gilt? Und was dürfen Datenschutzbeauftragter und Aufsicht?
Sind erneut Mail-Adressen und Passwörter in unbefugte Hände geraten und im Internet veröffentlicht worden, ist die Sorge nicht nur in Unternehmen und Behörden groß, selbst betroffen zu sein. Doch wie stellen Sie fest, ob Sie zu den Opfern zählen?
Das Auskunftsrecht gehört nach der Datenschutz-Grundverordung (DSGVO ) zu den grundlegenden Rechten von betroffenen Personen. Doch wie erfüllen Sie dieses Recht, ohne zu viel Aufwand zu betreiben?
Das Auskunftsrecht hatte zu einem großen Aufschrei geführt: Wie soll eine öffentliche Stelle – insbesondere eine Kommunalverwaltung – dem nachkommen, ohne sich bei der Recherche nach diesen Daten komplett zu verzetteln? Ein Muster auf Basis des VVT schafft Abhilfe.