Um Ausgangsbeschränkungen durchzusetzen und Infektionsketten nachzuverfolgen, setzen einige Länder auf technische Mittel wie Gesichtserkennung und KI. Auch vor der Corona-Krise war die Sammelwut von Biometrie-Anbietern wie Clearview AI in die Schlagzeilen geraten. Im Interview mit Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, sprechen wir über die Chancen und Risiken von Gesichtserkennung und KI.
Über ein Jahr lang las der Inhaber einer Anwaltskanzlei heimlich die E-Mails im persönlichen Mailaccount eines Geschäftspartners. Das Passwort für den Account hatte er sich auf dubiosen Wegen beschafft. 5.000 € Schmerzensgeld sind gewissermaßen der Preis, den er dafür zu zahlen hat.
Personenbezogene Daten müssen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen Zerstörung und Verlust geschützt sein, Stichwort: Verfügbarkeit. Doch wie erkennen Sie, ob das gewährleistet ist? Monitoring-Tools helfen zum Beispiel dabei, die Backups zu überwachen.
Auch im Cloud-Zeitalter hat die Zutrittskontrolle für den Serverraum nicht ausgedient, im Gegenteil. Nehmen Sie daher die Sicherheitsmaßnahmen anhand dieser Checkliste unter die Lupe.
Der Trend hin zu Cloud Computing darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weiterhin Serverräume gibt, die eine umfassende Zutrittskontrolle benötigen. Aber mit Brandmeldeanlage, USV und Klimatisierung ist es nicht getan. In manchen Unternehmen befinden sich die Maßnahmen zur Kontrolle der Zutritte leider noch auf dem Stand einer besseren Bürotür.
Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder akzeptieren die Einwilligungsdokumente der Medizininformatik-Initiative. Das teilt die Datenschutzkonferenz (DSK) in einer Pressemitteilung mit.
Die DSGVO verwenden die meisten Menschen in Europa als Synonym für Datenschutz. Doch es gibt u.a. in den großen Kirchen Deutschlands eigene, autonome Datenschutzgesetze.
Der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO geht sehr weit. Das gefällt vielen Unternehmen nicht. Im Regelfall bleiben die Gerichte jedoch hart. So auch in diesem Fall eines Versicherers.
Sind Geburtstagslisten zulässig? Und wenn ja, welche Fallstricke sind zu beachten? Diese Fragen gehören zu den Klassikern des „Alltags-Datenschutzes“. Die DSGVO bereichert die Antworten um neue Aspekte.