Vom Urlaubserlebnis bis hin zu familiären Problemen: Im Nürnberger Servicecenter des schwedischen Modekonzerns Hennes & Mauritz (H&M) horchte die Center-Leitung systematisch mehrere hundert Mitarbeiter aus und speicherte intime Informationen.
Ist der föderale Weg Deutschlands, was die Datenschutzaufsicht angeht, der richtige? In letzter Zeit ist die Vielzahl der Länderbehörden in die Diskussion geraten. Kann die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium für den Austausch unter den Behörden, den föderalen Datenschutz verbessern und so bewahren? Ein Gespräch mit Andreas Schurig, dem Vorsitzenden der DSK.
Die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden sind für DSB und Unternehmen eine wichtige Informationsquelle und Arbeitshilfe. Sie enthalten oft spannende datenschutzrechtliche Fragen und Antworten aus der Praxis.
Seit Kurzem kursiert der Entwurf für ein „Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz – TTDSG“. Da kommt die Frage auf: Fortschritt, Status quo oder Rückschritt? Jedenfalls wird das Gesetz, so es denn kommt, ein Zwischenschritt bis zur ePrivacy-Verordnung.
Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gegen dessen Willen verpflichten, bei der Erfassung der Arbeitszeit seinen Fingerabdruck scannen zu lassen? Ein Arbeitnehmer wollte dabei nicht mitspielen. Deshalb kassierte er zwei Abmahnungen. Um sie geht es in einem Rechtsstreit durch zwei Instanzen.
Im Fahrstuhl, an der Haustür des Nachbarn, im Supermarkt oder am Arbeitsplatz – Videoüberwachung ist weit verbreitet und kann jeden treffen. Was datenschutzrechtlich zu beachten ist, zeigt die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer neuen Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen.
In einem Urteil vom 16. Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen des Privacy Shield für nicht mehr anwendbar erklärt. Die Verwendung von Standardvertragsklauseln bei der Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der EU (also etwa in die USA) knüpft das Gericht an Voraussetzungen, die voraussichtlich kaum zu erfüllen sind.
Die DSGVO bringt einige Änderungen auch in puncto Datenschutzbeauftragter. Was ist nun inhaltlich zu beachten? Das Muster zeigt eine mögliche Form der Bestellung.
Die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) verstößt gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber in einer Pressemitteilung deutlich.
Angenommen, der DSB übersieht etwas beim Datenschutz. Kann das eine schuldhafte Pflichtverletzung sein, die seine Abberufung rechtfertigt? Und angenommen, er macht bei seinen Aufgaben außerhalb des Datenschutzes einen Fehler. Kann das zur Abberufung als DSB führen?