Können Unternehmen und Behörden mit Sitz in der Europäischen Union ohne Probleme personenbezogene Daten nach Großbritannien übermitteln? Ja, denn die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2021 zwei Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich angenommen. Damit gilt Großbritannien als sicheres Drittland im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Microsoft Teams ist eine Anwendung, die viele Organisationen derzeit intensiv einsetzen. In einem mehrstufigen Prüfplan erfahren Sie, was Sie sich als Datenschutzbeauftragte für Ihre Prüfungen anschauen sollten.
Maschinen in der Produktion müssen gewartet werden. Dazu sind entweder Wartungsintervalle vorgegeben oder es erfolgt eine Ad-hoc-Wartung, wenn es zu einer Störung kommt. Wie verhindern Verantwortliche, dass es dabei zu Datenpannen kommt, weil Techniker auf Daten zugreifen, die nicht für sie bestimmt sind?
Was gebietet der Anstand, und was ist datenschutzrechtlich zulässig? Ist die nötige Sensibilität bei anderen Themen oft wenig ausgeprägt, bekommt im Angesicht des Todes der Datenschutz eine neue Bedeutung; zu groß ist die Angst, in ein Fettnäpfchen zu treten.
Wer personenbezogen Daten in Drittländer übermittelt und dafür die EU-Standardvertragsklauseln nutzt, muss trotzdem die Rechtslage im Drittland prüfen. Darauf weisen die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hin.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt eine faire und transparente Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Welche Pflichten kommen damit auf mein Unternehmen als verantwortlichen Verarbeiter zu?
Da das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage eine Abwägung erfordert, ist es sinnvoll, mehr ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen als den reinen DSGVO-Artikel. Die Vorlage zeigt, wie das aussehen kann.
Für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU hat die Europäische Kommission völlig neu gestaltete Standardvertragsklauseln vorgelegt. Erstmals stehen darüber hinaus auch offizielle Standardvertragsklauseln für die Auftragsverarbeitung zur Verfügung.
Nachdem wir in der letzten Ausgabe Schadenersatzansprüchen nach DSGVO generell auf den Grund gegangen sind, schauen wir uns in diesem Zusammenhang einmal das Thema „Auskunftspflicht“ genauer an.