Ergänzende / zusätzliche Maßnahmen: Das ist neu für die Praxis
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Datenübermittlung in Drittländer
Nur die neuen EU-Standardvertragsklauseln zu verwenden, reicht nicht. Hinzukommen müssen die „ergänzenden Maßnahmen“. Seine Empfehlungen dazu hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) nun in einer Endfassung veröffentlicht.
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