Ein Nutzer von Facebook verlangt Schadensersatz, weil die Betreiberin dieses sozialen Netzwerks Daten des Nutzers angeblich ohne Rechtsgrundlage in die USA übermittelt hat. Das Landgericht München I erteilt ihm jedoch eine herbe Abfuhr.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kennt in Art. 9 den Begriff der besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt und kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig machen. Deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, welche Daten unter diesen Begriff fallen.
Bei meinen Begehungen kontrolliere ich immer auch die Postfächer der Beschäftigten. Dort finden sich neben der eingehenden Post analoge Mitteilungen der Geschäftsleitung oder anderer Stellen. Über die Jahre wird die analoge Post zwar immer weniger. Dennoch bleibt sie relevant für den Datenschutz.
Kommt es zu einer Ransomware-Attacke in der Lieferkette, können auch die Prozesse im eigenen Unternehmen betroffen sein, wenn Lieferanten keine sicheren Backups haben. Bei den Backups muss zudem der Datenschutz stimmen.
Ransomware in der Lieferkette? Wenn Lieferanten keine sicheren Backups haben, kann auch Ihr Unternehmen stillstehen. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Partner und Sie selbst wirklich vorbereitet sind – mit unserer Checkliste!
Immer mehr Unternehmen nutzen KI-basierte Chatbots, um Kundschaft oder Beschäftigte bei Fragen zu Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen zu unterstützen. Der Einsatz solcher Chatbots bringt Vorteile, wirft aber auch wichtige datenschutzrechtliche Fragen auf.
Der erste Teil dieser Reihe hat die Grundlagen des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beleuchtet. Der zweite Teil widmet sich nun praxisrelevanten Spezialfragen des Auskunftsrechts.
Unternehmen sensibilisieren ihre Mitarbeitenden regelmäßig, um digitale Betrugsmaschen wie Phishing-Versuche zu verhindern. Doch die Betrüger sind kreativ – und wissen sich das Vertrauen in gedruckte Korrespondenzen zunutze zu machen, wie ein reales Beispiel zeigt.
Nach wie vor gehören Cyberangriffe zu den größten Risiken für Unternehmen und öffentliche Stellen in Deutschland. Oft zielen sie auf die Datenbestände. Die bayerische Datenschutzaufsicht hat deshalb nun eine Checkliste von Abwehrmaßnahmen erstellt.
Beim Finanzamt geht eine anonyme Anzeige ein. Sie führt zu einer „Kassen-Nachschau“ des Finanzamts vor Ort. Steuerliche Konsequenzen ergeben sich daraus nicht. Der betroffene Steuerpflichtige möchte wissen, was in der Anzeige stand. Muss das Finanzamt darüber Auskunft erteilen?