Auftragsverarbeitung ist in der Praxis fest verankert. Für den Vertrag über eine Auftragsverarbeitung (AVV) gelten gesetzliche Vorgaben. In welchen Grenzen der AVV sich trotzdem auftraggeber- oder auftragnehmerfreundlich gestalten lässt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL(EU) 2023/970), kurz ETRL, ist am 06.06.2023 in Kraft getreten und soll bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Den ersten Entgelttransparenzbericht müssen betroffene Unternehmen am 07.06.2027 über das Jahr 2026 abgeben. Grund genug, sich jetzt damit zu befassen.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich. Wer unter das Gesetz fällt, muss erhebliche Sicherheitsmaßnahmen nachweisen können. Viele dieser Maßnahmen weisen eine Schnittmenge mit dem Datenschutz auf.
Harmlose Familienbilder von sich selbst, zusammen mit dem eigenen Kind, kann man doch bestimmt problemlos auf Facebook präsentieren. Das dachte sich ein Vater. Seine Ex-Ehefrau – die Mutter des Kindes – war damit aber gar nicht einverstanden. Entscheiden musste den Streit die Datenschutzaufsicht Schleswig-Holstein.
Die Welt befindet sich in einem dynamischen Wandel, in dem bestehende Ordnungsrahmen infrage stehen. Insbesondere Entwicklungen in den USA strahlen nach Europa aus, und Regulierung gilt zunehmend als Störfaktor. Was bedeutet das für den Datenschutz?
Von einer neuen Vorlage des EDSA für Datenschutz-Folgenabschätzungen über spannende Einblicke der Aufsichtsbehörden bis hin zu aktuellen Betrugsmaschen im Netz: In unserer neuen Podcast-News-Folge erfahren Sie, was die Datenschutz- und Cyberwelt derzeit bewegt.
2026 werden die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden gemeinsam prüfen, wie Unternehmen ihre Transparenz- und Informationspflichten nach der DSGVO umsetzen. Grundlage ist eine koordinierte Durchsetzungsmaßnahme (CEF) des Europäischen Datenschutzausschusses.
Im Bezug auf das NIS-2-Umsetzungsgesetz müssen Unternehmen einige Punkte im IT-Risikomanagement beachten! Mit unserer Checkliste können Sie eine erste Bestandsaufnahme im eigenen Unternehmen durchführen. Damit gelingt schnell ein erster Eindruck – jetzt herunterladen und rechtlich auf der sicheren Seite sein!
Das Handelsregister bietet eine Flut von interessanten Informationen über Unternehmen und wirtschaftlich tätige Personen. Bestimmte Pflichtangaben muss das Register in allen Fällen enthalten. Es gibt aber auch freiwillige Angaben (im Juristendeutsch: „überobligatorische Daten“). Gilt für sie die Regel „Was einmal im Register drinsteht, bleibt auch drin“ oder müssen sie gelöscht werden, wenn der Betroffene das möchte?
Arbeiten die Beschäftigten teils im Büro und teils im Homeoffice, steigt die Gefahr, dass sie vertrauliche Unterlagen mit nach Hause nehmen. Bei aller Digitalisierung ist es daher notwendig, zu regeln, wie die Kolleginnen und Kollegen Papierdokumente richtig behandeln.