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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Datenaustausch im Konzern

Der konzerninterne Austausch personenbezogener Daten gilt häufig noch als datenschutzrechtlich heikel und mit erheblichem Aufwand verbunden. Das muss nicht so sein: Ein Intercompany Agreement (ICA) schafft eine belastbare rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung – gestützt auf bereits vorhandene Governance-Strukturen.

Haftung bei Datenschutzverstößen im Beschäftigtenverhältnis

Der erste Teil dieser Reihe beleuchtet die Grundlagen des sogenannten Mitarbeiterexzesses. Er zeigt anhand des Beschlusses des OLG Stuttgart vom 25.02.2025 (2 ORbs 16 Ss 336/24) auf, wann Beschäftigte persönlich haften können – ergänzt durch typische Fallkonstellationen aus der Praxis.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Damit eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtswirksam ist, müssen Unternehmen viele Anforderungen aus dem Datenschutz erfüllen. Dazu ist es erforderlich, zu wissen, was die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hierzu regelt.

Beim Einsatz der App des chinesischen KI-Anbieters DeepSeek bestehen Datenschutzbedenken. Der lokale Betrieb des KI-Modells bietet jedoch eine datenschutzfreundliche Alternative.
Bild: KI-generiert durch den Autor
KI-Modell aus China

Kürzlich sorgte das chinesische Unternehmen DeepSeek mit seinem KI-Sprachmodell R1 für Aufsehen. Das Modell soll ähnlich gut sein wie ChatGPT von OpenAI, aber deutlich effizienter. Stellt DeepSeek ein ­Datenschutzrisiko oder eine Chance dar?

Lassen sich E-Mails eigentlich zurück­verfolgen?
Bild: supershabashnyi / iStock / Thinkstock
Datenschutz und Anonymität bei E-Mail

Nicht nur für Whistleblower wären anonyme E-Mails hilfreich. Auch Spammer wollen E-Mails, die sich möglichst nicht bis zum Urheber zurückverfolgen lassen. Doch gibt es Anonymität bei E-Mails wirklich? Oder lassen sich alle Mails zurückverfolgen?

Einstellungsuntersuchung: Das ist erlaubt!
Bild: ipopba / iStock / Thinkstock
Gesundheitsdaten

Blutabnahme, Urintests und andere Einstellungsuntersuchungen haben in der Vergangenheit einige Großkonzerne, Rundfunkanstalten und öffentliche Verwaltungen in die Schlagzeilen gebracht. Ihr Vorgehen stieß bei Datenschützern, Gewerkschaften und Arbeitsrechtlern auf harsche Kritik. Trotzdem hat eine Einstellungsuntersuchung im gewissen Umfang ihre Berechtigung. In manchen Fällen ist sie sogar Pflicht.

Datenschutz bei mobilen Anwendungen

Die Umsätze mit mobilen Apps in Deutschland sind auf einem Rekordhoch. Leider gilt das auch für die mobilen Datenrisiken. Viele Apps kollidieren mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch es gibt Lösungen, wie Apps datenschutzkonform werden können.

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern leicht gemacht

Viele Unternehmen bestehen darauf, für die Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern ihre eigens entwickelten Vorlagen zu verwenden. Das kann die Prüfung für Datenschutzbeauftragte (DSB) sehr mühsam machen. Welche Inhalte gehören in einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV)? Welche sind zwingend, welche sind „nice to have“? Was bedeuten die einzelnen Themen und Bereiche? Legen Sie diese Checkliste einfach neben einen zu prüfenden Vertrag und haken Sie ab, ob er alle Bereiche ausreichend erfüllt.

Eine gezeichnete Ärztin hält einen Laptop auf dem eine elektronische Patientenakte zu sehen ist
Bild: VectorMine / iStock / Getty Images Plus
Digitalisierung des Gesundheitswesens

Nie wieder Befunde weiterleiten, Doppeluntersuchungen veranlassen und immer einen Überblick über die aktuelle Medikation der Patienten – die elektronische Patientenakte verspricht all dies. Doch die Einführung läuft nicht immer reibungslos. Wie die ePA funktioniert, welche Chancen sie bietet und welche Herausforderungen sie im Zusammenhang mit dem Datenschutz mit sich bringt.

Datenschutz-Grundverordnung und gemeinsame Verantwortlichkeit

Cloud Service Provider und andere Auftragsverarbeiter werden mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) stark in die Pflicht genommen. Sie nehmen dem Auftraggeber aber keine Verantwortung ab, sondern können selbst auch verantwortlich werden. Was heißt das konkret?

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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